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Update 31. Juli 2020: Arbeitsschutzkontrollgesetz

Fleischbranche kündigt Klage gegen verschärfte Regelungen an

Gewicht des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
am Freitag, 31.07.2020 - 11:30 (Jetzt kommentieren)

Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) sieht die unternehmerische Freiheit der Branche durch das von der Bundesregierung geplante Gesetz zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit bedroht. Werden die vorgesehenen gesellschaftsrechtlichen Einschränkungen umgesetzt, wird der VDF wohl Klage erheben.

+++ Update vom 31. Juli 2020, 11:30: Deutliche Kritik am Gesetzentwurf auch vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) +++

ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke zeigt sich darüber "erschüttert", dass der Gesetzentwurf wirtschaftliche und rechtliche Prinzipien "komplett über Bord" werfe. Dass lediglich in der Fleischbranche Arbeitnehmerüberlassung und Unternehmenskooperation untersagt werden sollen, sei "unverhältnismäßig" und "mit heißer Nadel gestrickt". Ohne die Arbeitnehmerüberlassung könnten die Betriebe nicht mehr auf Arbeitsspitzen reagieren. Mit dem Verbot der Unternehmenskooperation würden Anforderungen des Lebemittelhygienerechts unterwandert. Weiterhin gefährde das Vorhaben Arbeitsplätze und begünstige den Import von Fleischprodukten aus dem Ausland. Die Geflügelbranche werde auch ohne das Gesetz künftig auf Werkverträge verzichten. Ripke appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. 

 

Nach Ansicht des VDF ist ungewiss, wie der „schwammig“ formulierte Gesetzestext ausgelegt werden wird, es seien verschiedene Interpretationen möglich. „Teilweise weiß man gar nicht, was noch erlaubt ist und was nicht“, kritisiert VDF-Geschäftsführerin Heike Harstick. Viele Unternehmen könnten die Vorgaben, wie sie derzeit im Gesetzentwurf stehen, nicht erfüllen, warnt Harstick.

Arbeitnehmerrechte gegen Unternehmerrechte?

Das Verbot von Werkverträgen ab dem 1. Januar 2021 sowie von Leiharbeit ab dem 1. April 2021 bezieht sich auf Schlachtbetriebe ab 50 Mitarbeiter.

Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der Fleischbranche. So enthält der Entwurf auch die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Quote für Arbeitsschutzkontrollen. In mehr als fünf Jahren, ab 2026, sollen jedes Jahr mindestens fünf Prozent der Betriebe behördlich kontrolliert werden.

Daran übt Harstick auch keine Kritik. Vielmehr wird aus ihrer Sicht das Gesellschaftsrecht der Unternehmen beschnitten. So werde im Gesetzentwurf der rechtliche Begriff des Inhabers neu definiert. Darüber hinaus sind Verbote von Kooperationen, Doppelgesellschaften und Lohnschlachtungen geplant.

„Das alles habe aber mit den Arbeitsbedingungen für die Arbeiter nichts zu tun“, betont Harstick. Die Einwände des VDF bezögen sich auf die eingeschränkten unternehmerischen Freiheiten und gegen die Unklarheiten im Gesetzentwurf. Immerhin drohe bei Verstößen ein Strafmaß von bis zu 500.000 Euro.

Mit Material von dpa

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