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Rente

Früher oder später in Rente gehen: So rechnet sich das

am Dienstag, 22.03.2016 - 06:30 (Jetzt kommentieren)

Der Versicherte stellt sich die Frage, was für ihn langfristig günstiger ist - eine frühe, aber geringe Rente mit Abzügen, oder eine spätere, dafür aber in voller Höhe ohne Abzüge. Hier stellen wir Ihnen die Unterschiede vor.

Jeder gesetzlich Versicherte kann früher in Rente gehen, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss er Abzüge in Kauf nehmen. Auch länger arbeiten ist möglich. Wie sich das eine oder andere finanziell auswirkt und was dabei renten- und arbeitsrechtlich zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen

Wer die Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss Abzüge pro Monat von 0,3 Prozent bis höchstens 14,4 Prozent in Kauf nehmen. Diese gelten lebenslänglich.

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1947 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Für alle ab 1964 Geborenen gilt dann im Jahr 2031 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Die Regelaltersrente kann vorzeitig nicht in Anspruch genommen werden. Dagegen kann zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte und Schwerbehinderte vor Beginn der Regelaltersgrenze, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, in Anspruch genommen werden. Man muss jedoch mit entsprechenden Abzügen rechnen.

Später in die Rente gehen: Abschlag kann sich lohnen

Ein Beispiel: Ein Versicherter, der 1955 geboren ist, kann die Rente für langjährig Versicherte frühestens mit 63 Jahren und 9,9 Prozent Abzügen in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei wäre die Rente mit 65 Jahren und neun Monaten.

Beansprucht der Versicherte die Rente erst mit 65 Jahren und neun Monaten, verzichtet er auf 33 Monate Rente, die er im Alter von 63 Jahren hätte bekommen können. Bei einer späteren Beanspruchung bekommt der Versicherte 33 Monate weniger Rente, die aber um zirka zehn Prozent höher ist.

Teilrente und Zuverdienst erhalten

Wer vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Beginn der Regelaltersrente maximal 450 Euro monatlich hinzuverdienen. Beträgt der Hinzuverdienst über 450 Euro, gibt es je nach Höhe des Verdienstes eine Teilrente in Höhe von ⅔, oder ⅓ der regulären Rente. Zusatzlich kommen noch Abschläge hinzu, die sich nur auf den Teil der Rente beziehen, der tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Über die Regelaltersrente hinaus arbeiten

Wer über den Beginn der Regelaltersrente hinaus arbeitet und auf seine Rente verzichtet, erhält eine höhere Rente. Ein Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 36.267 Euro jährlich erhöht seine Rente um einen Entgeltpunkt. Das entspricht 29,21 Euro pro Monat. Da der Versicherte auf seine Rente verzichtet, erhält er dafür einen zusätzlichen Ausgleich von 0,5 Prozent monatlich, jährlich sechs Prozent.

Fazit: Früher oder später in die Rente gehen

  • Ein früher Rentenbeginn bedeutet fast immer erhebliche Abzüge bei der Rentenhöhe.
  • Viele Versicherte sind auf einen Hinzuverdienst zur Rente oder auch auf ein Hinausschieben der Altersrente angewiesen.
  • Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rendite erreichen will, muss möglichst früh in Rente gehen und über 80 Jahre alt werden.

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