Das Frühjahr ist Zeit fürs Großreinemachen im Garten; Rasenschnitt, altes Laub, Äste oder die alten Stängel der längst verblühten Vorjahrespracht. Schnell mal ins Auto und dann ab in die Feldmark. Da kann es am Wald- und Feldweg verrotten ... Diesem Irrtum erliegen immer noch viele Gartenbesitzer. Sehr zum Ärger von Landwirten und Gemeinden, die die Pflanzenabfälle entsorgen. Da kommen Jahr für Jahr hohe Kosten zusammen. Deswegen muss, wer Gartenabfälle illegale entsorgt, mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Pflanzenabfälle können bis zu 2500 Euro Bußgeld kosten
Natürlich hat jedes Bundesland seine eigenen Vorstellungen, wie hoch das Bußgeld sein sollte. Das hängt auch von der Menge ab. So kostet ein Eimer voll Pflanzenabfällen in Schleswig-Holstein fünf bis 20 Euro, im Saarland 50 bis 200 Euro. Übersteigt die Menge an Gartenunrat gar eine Lastwagenfuhre, sind im Saarland bis zu 2.500 Euro fällig. Das gilt auch für das Abkippen von Erdaushub.
Rasenschnitt auf Feld behindert landwirtschaftliche Arbeiten
Nicht umsonst ist das Entsorgen eine Ordnungswidrigkeit. Die Gartenabfälle behindern die Arbeitsabläufe des Landwirtes. Zudem gammelt beispielsweise der Rasenschnitt lange vor sich hin, es stinkt und stört einfach Menschen, die dort spazieren gehen. Und schließlich beeinträchtigt das zusätzliche Grüngut natürliche Prozesse. Die zusätzlichen Nährstoffe gefährden Lebensräume von tierischen und pflanzlichen Spezialisten.
Verbrennen der Gartenabfälle ist keine Alternative
Verbrennen ist übrigens keine gute Idee. Zumeist ist die Verbrennung feuchter Zweige gehemmt, sodass viel Rauch und damit Feinstaub und Schadstoffe durch den Garten wabern. Damit einher geht ein Unterlassungsanspruch der Nachbarn. Niemand will im Qualm aus Obstbaumschnitt sitzen müssen.
Das heißt, Gartenabfälle verbrennen, ist grundsätzlich verboten. Es sei denn, es ist im Rahmen strenger Regeln erlaubt, etwa
- zu bestimmten Uhrzeiten und Daten,
- an einer festen Feuerstelle,
- unter Einhaltung des Brandschutzes.
Wer sich nicht daran hält, begeht unter Umständen auch eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern etwa können dafür 5.000 Euro fällig werden.
So entsorgen Sie Pflanzabfälle aus dem Garten richtig
Es ist besser, sich nicht die Finger beim illegalen Entsorgen zu verbrennen. Elegant ist natürlich der eigene Komposthaufen, über den im besten Fall Nährstoffe wieder in den eigenen Garten gelangen. Auch die Biotonne erlaubt die Entsorgung zumindest von Teilen der Gartenabfälle. Was genau hinein darf, bestimmt die Gemeinde selbst.
Zudem bieten viele Kommunen die Möglichkeit, Äste oder sogar Stammholz auf ihren Recycling-Höfen zu entsorgen. Wer Platz im Garten hat, kann Zweigen zu einem Haufen schichten; er schafft so ein kleines Naturparadies. Altholz, also behandelte Bretter, Möbelteile etc. gehört nicht in die Biotonne.
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