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Recht

Gebühren für Futtermittelkontrollen: DVT geht in Berufung

am Donnerstag, 22.10.2015 - 14:44 (Jetzt kommentieren)

Niedersachsen darf für amtliche Futtermittelkontrollen Gebühren erheben. Das hatte ein Gericht entschieden. Hunderte Klagen waren vorausgegangen.

Das Land Niedersachsen darf für die amtliche Futtermittelkontrolle Gebühren erheben. Allerdings waren die Tarife zu pauschal festgesetzt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg Ende September entschieden.
 
Mitliedsfirmen des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT) sind anderer Meinung: Sie erachten die Gebühren für nicht rechtmäßig und hatten deswegen hunderte von Klagen eingereicht - die Basis für die Urteile vom September. Auch die will der DVT jetzt nicht akzeptieren und legt Berufung ein. Die Verhandlungen werden nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg weitergeführt, berichtet der Verband.

"Wir sind nach wie vor nicht damit einverstanden, dass für die amtliche Futtermittelüberwachung Gebühren von den betroffenen Unternehmen erhoben werden", erklärt Peter Radewahn, Geschäftsführer des DVT.

Klagen gegen Gebührenverordnung erfolglos, DVT legt Berufung ein

Niedersachsen war dem DVT zufolge das erste Bundesland, das im Jahr 2014 Gebühren für die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung eingeführt hat. Nach Auffassung der Futtermittelindustrie und des Handels sind die verlangten Gebühren weit überhöht. Über 450 Klagen gegen die Gebührenordnung gingen bei den niedersächsischen Gerichten ein.
 
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte deswegen im September drei Urteile gefällt: Zwei Verfahren wurden abgewiesen, weil die Gebühren nach Auffassung des Gerichts in diesen Fällen sogar noch höher hätten ausfallen müssen. Lediglich eine der am 8. September 2015 verhandelten Klagen hatte teilweise Erfolg.  
 
Dagegen wenden sich nun die Berufungsanträge. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind damit weiterhin nicht rechtskräftig. 

DVT: Kontrollen müssen über die Steuer finanziert werden

Der DVT ist der Ansicht, dass Gebühren für Futtermittelkontrollen nicht zulässig sind. Außerdem kritisiert man die Urteile als "fehlerhaft".
 
"Wir sind der Auffassung, dass die Gebührenbescheide hätten aufgehoben werden müssen. Die Unternehmen der Futtermittelwirtschaft sind keine Hochrisikobetriebe, die mit ihrer Tätigkeit von sich aus den Anlass für die amtlichen Kontrollen geben. ... Damit ist die amtliche Kontrolle ein Element der staatlichen Daseinsfürsorge und muss wie bisher aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden", meint Radewahn.  

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