
"Wir sind nach wie vor nicht damit einverstanden, dass für die amtliche Futtermittelüberwachung Gebühren von den betroffenen Unternehmen erhoben werden", erklärt Peter Radewahn, Geschäftsführer des DVT.
Niedersachsen darf für amtliche Futtermittelkontrollen Gebühren erheben. Das hatte ein Gericht entschieden. Hunderte Klagen waren vorausgegangen.
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