Am heutigen Freitag (5.11.) hat das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald die Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Juli 2019 und auch die geänderte Fassung vom 20. Dezember 2020 für unwirksam erklärt. Das teilte das Gericht den Anwälten der klagenden Landwirte mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin vertritt daher die Auffassung, dass die Landwirte die Regeln der Landesdüngeverordnung damit vorerst weiter einhalten müssen.
Insgesamt zwölf sogenannte Normenkontrollanträge waren gegen die Landesdüngeverordnung vom Juli 2019 eingegangen - dahinter standen knapp 200 Landwirtschaftsbetriebe. Die Landwirte zweifelten die Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern an.
Die Landwirte erhofften sich eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald darüber, ob das Landwirtschaftsministerium ordnungsgemäß gearbeitet hat – und ob die Daten zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten roten Gebiete korrekt erhoben worden sind, erklärte der Rechtsanwalt der Kläger gegenüber dem NDR.
Ende des vorigen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Verhandlung aufgrund der Corona-Pandemie und des landesweiten Shutdowns zunächst verschoben.
Gericht folgt den Argumenten der Bauern

Damit folgte bundesweit erstmals ein Gericht den Argumenten von Landwirten, die sich gegen die aus ihrer Sicht nicht sachgemäße Ausweisung roter Gebiete mit nitratbelastetem Grundwasser zur Wehr setzen. Das Gericht hatte zwei Anträge von Landwirtschaftsbetrieben auf Rügen und im Landkreis Nordwestmecklenburg gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt als „Musterverfahren“ durchgeführt.
An zwei mündlichen Verhandlungstagen erörterte das Gericht mit den Klagevertretern der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe und des Schweriner Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt die Aspekte der Düngelandesverordnung – unter anderem auch die Einrichtung von Messstellen.
Die klagenden Landwirte hatten während des Verfahrens zahlreiche Kritikpunkte an der aktuellen Düngelandesverordnung und der Ausweisung roter Gebiete vorgetragen. Vertreter des Landwirtschaftsministeriums hatten den Argumenten widersprochen.
Messstelle neben einem Klärwerk
Maik Zilian, ein Landwirt aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen, war einer der Kläger. Sein Betrieb mit 2.900 Hektar liegt in einem Gebiet, in dem die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch sein sollen, berichtete der NDR im Dezember. Basis für diese Annahme liefert eine Grundwassermessstelle direkt im Ort. Diese befindet sich allerdings neben einem Klärwerk und nicht auf einem Feld.
Zilian wollte wissen, welchen Anteil er und sein Düngemitteleinsatz an den hohen Nitratwerten tatsächlich haben. Deshalb hat er in Absprache mit der zuständigen Fachbehörde - dem Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie in Güstrow - vier Messstellen von Experten bauen und beproben lassen, sagte Zilian gegenüber dem NDR.
Und das Ergebnis war für den Landwirts nicht überraschend: Die Werte der neu installierten Messstellen lagen weit unter dem Grenzwert. Der Landwirt forderte deshalb, dass das Landwirtschaftsministerium die Messstellen und die durch sie ermittelten Werte anerkennt.
Dem Umweltministerium zufolge würden die Messstellen der Landwirte jedoch nicht den Anforderungen entsprechen. Doch das Gericht hat am Ende anders entschieden.
Zwar ist eine Revision nicht zugelassen, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann offenbar gegen das Urteil noch mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgehen.
Landwirtschaftsministerium will sich noch nicht äußern
Auf Nachfrage von agrarheute erklärte eine Sprecherin des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Freitagabend, dass das Ressort bislang nur in mündlicher Form Auskunft über eine Unwirksamkeit der Landes-Düngeverordnung erhalten habe. Schriftlich liege dem Ministerium weder das Urteil noch die Begründung vor, die das Gericht zu seiner Entscheidung bewogen habe. Daher, so die Sprecherin weiter "können wir aktuell auch nicht beurteilen, welche Konsequenzen sich im Einzelnen aus der Entscheidung ergeben. Wir erwarten die schriftliche Begründung Mitte November."
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