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Bundesverwaltungsgericht

Gerichtsurteil: Keine Bausperre bei Gerüchen

am Freitag, 18.08.2017 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Landwirtschaftliche Gerüche führten bisher in Teilen Niedersachsens faktisch zur Bausperre. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der Landwirte geurteilt.

Viele landwirtschaftliche Bauvorhaben in Niedersachsen scheiterten in der Vergangenheit an der strengen Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) durch die Landkreise.

Ausgelöst hatte diese Situation ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, das eine Baugenehmigung selbst dann für rechtwidrig erachtete, wenn die Immissionswerte die GIRL-Grenzwerte zwar überschreiten, durch den Ausbau aber insgesamt sanken, etwa durch zusätzliche Filter.

Gerichtsurteil: Baurecht der Landwirte unverhältnismäßig eingeschränkt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Urteil des OVG  nun aufgehoben. Es behandelt die Nachbarklage gegen die Baugenehmigung eines Landwirts aus Rotenburg (Wümme). Das BVerwG meint:

  • Die übermäßig strikte Anwendung der GIRL durch das OVG schränkt das Baurecht der Landwirte unverhältnismäßig ein.
  • Jeder, der ein Gebäude bauen wolle, müsse auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und dürfe keine unzumutbaren Gerüche verursachen.
  • Um zu beurteilen, welche Gerüche zumutbar sind, kann auf die Geruchsimmissionsrichtlinie als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden, jedoch nicht so strikt, dass das Baurecht auf null reduziert wird.
  • In geruchsvorbelasteten Gebieten, so das Gericht, sei ein landwirtschaftliches Bauvorhaben in der Regel schon dann zulässig, wenn es die Immissionslage nicht noch weiter verschlechtert.

Das OVG muss den Fall nun neu verhandeln und entscheiden und dabei die Kriterien des BVerwG (Gerichtsurteil vom 27.6.2017, Az. 4 C 3.16) beachten.

Weitere Details zum Urteil lesen Sie in der LAND & Forst 33/17 auf Seite 15. Hier können Sie die LAND & Forst zum Probelesen bestellen.

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