Lange zog sich der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), heute (20.06.) wurde das Urteil verkündet: Ein Landwirt muss an einen Imker etwa 14.500 Euro Schadenersatz zahlen.
Auf einer Fläche eines Agrarbetriebs in Brandenburg wurde 2019 ein glyphosathaltiges Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Unmittelbar neben dieser Fläche befanden sich die Bienenstöcke des benachbarten Imkers. Im produzierten Honig wurden Glyphosatrückstände nachgewiesen, deren Höchstmenge um ein 150-Faches überschritten worden sein soll.
Wie ein Pressesprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder) gegenüber agrarheute erklärte, habe der Imker den Prozess vollumfänglich gewonnen. Für die Verunreinigung von 500 Kilogramm Rohhonig und 40 Kilogramm Wachs müssten dem Imker nun 14.500 Schadenersatz gezahlt werden.
Bienenstöcke waren deutlich erkennbar
Nach Angaben des Pressesprechers beziehe sich das Urteil auf den vorliegenden Einzelfall. Es handle sich nicht um eine allgemeine Entscheidung, weshalb es auch keine Signalwirkung für andere konventionelle Landwirte und Imker gebe. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei gewesen, dass die Bienenstöcke für den Landwirt gut erkennbar waren.
Daher müsse auch künftig nicht jeder Landwirt mit Bienenflug rechnen und nicht jeder Imker müsse über seine Bienenstöcke informieren, so der Pressesprecher. Das Urteil habe keine Auswirkungen auf die bisherige gute fachliche Praxis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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