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Pflanzenschutzmittel

Glyphosat-Verbot von Gericht in Luxemburg aufgehoben

Großaufnahme einer Pflanzenschutzdüse
am Dienstag, 04.04.2023 - 10:46 (1 Kommentar)

Ein Gericht in Luxemburg hat das nationale Verbot des Wirkstoffs Glyphosat aufgehoben. Das hat Folgen für die Landwirte in dem Kleinstaat - ist aber auch ein Fingerzeig für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Als erster EU-Mitgliedstaat hatte Luxemburg die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ab Januar 2021 verboten. Jetzt zwingt ein höchstrichterliches Urteil das Herzogtum zur Kehrtwende. Der Verwaltungsgerichtshof hob das nationale Glyphosat-Verbot mit Urteil vom 30. März 2023 wieder auf (Nr. 47873 C).

Nach Auffassung der Richter gibt es keine „besonderen ökologischen oder landwirtschaftlichen Merkmale“ in Luxemburg, die ein nationales Verbot rechtfertigen. Es sei kein unannehmbares Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt zu erkennen. Solange der Wirkstoff EU-weit zugelassen sei, gebe es keinen sachlichen Grund für eine nationale Sonderregelung.

Landwirte dürfen glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel wieder einsetzen

Mit Datum der Verkündung des Urteils dürfen die Luxemburger Landwirte Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat wieder einsetzen. Landwirtschaftsminister Claude Haagen kündigte in einer Presseverlautbarung an, die Regierung werde nach einer eingehenden Analyse des Urteils über das weitere Vorgehen entscheiden. Nach einem Bericht der Zeitung „Luxemburger Wort“ hatte der Bayer-Konzern gegen das Glyphosat-Verbot in Luxemburg geklagt.

EU-weite Zulassung für Glyphosat gilt bis 15. Dezember 2023

Die Regierung von Luxemburg hatte den Rechtsstreit schon in erster Instanz am 15. Juli 2022 verloren, war jedoch in Berufung gegangen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil. Für den Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat fehle es an einer sachdienlichen Begründung, urteilte das oberste Gericht.

Die EU-Kommission hat die Zulassung von Glyphosat bekanntlich Ende 2022 bis zum 15. Dezember 2023 verlängert. In Deutschland sind daher diese Pflanzenschutzmittel mit dem herbiziden Wirkstoff zugelassen.

Keine Blaupause für Deutschland

Gleichwohl will auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) ein nationales Anwendungsverbot für Glyphosat. Alle Akteure in der Landwirtschaft sollten davon ausgehen, dass ein Verbot ab dem 1. Januar 2024 umgesetzt werde, hatte der Minister im Herbst 2022 im Bundestag bekräftigt. Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es sogar: „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt.“ Bisher ist davon nichts zu sehen.

Das Urteil des Luxemburger Gerichts ist für Deutschland selbstverständlich nicht bindend. Es zeigt aber: Die Glyphosat-Hersteller sind bereit, den Widerruf von Zulassungen höchstrichterlich überprüfen zu lassen. Ein nationales Verbot trotz geltender EU-Zulassung, das sich auf die Ausnahmeregelung nach § 36 Abs. 3 der EU-Pflanzenschutz-Richtlinie (1107/2009) stützt, muss solide begründet werden, damit es gerichtsfest ist.

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