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Die neue Grundsteuer

Grundsteuer: Bescheide oft fehlerhaft – so wehrt man sich

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am Mittwoch, 18.01.2023 - 09:52 (Jetzt kommentieren)

Mindestens ein Drittel der Grundsteuer-Erklärungen sind falsch ausgefüllt, sagen Steuerberater. Der Grund: Die Leute verstehen das Behördendeutsch nicht oder tragen falsche Daten ein. Das heißt: Auch die Grundsteuerbescheide der Finanzämter sind dann falsch, denn sie basieren auf falschen Daten. Was kann man also tun?

Grundsteuer.

Mindestens ein Drittel der bislang abgegebenen Grundsteuererklärungen sind falsch ausgefüllt, sagt der Immobilienverband IVD, gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR). Da hätten auch die zahlreichen Erklärvideos auf den Seiten des Finanzamts nicht viel geholfen.

Der Grund: Das Behördendeutsch - oder anders gesagt die technischen Fachbegriffe - werden einfach nicht richtig verstanden. Die Steuerberaterin Sabine Oettinger, die auch Vizepräsidentin im Landesverband der steuerberatenden Berufe in Bayern ist, rät deshalb, grundsätzlich Einspruch einzulegen, denn es gäbe bundesweit verfassungsrechtliche Bedenken.

Dabei ist das Modell in Bayern, wo die neue Grundsteuer nur nach Flächen berechnet wird, zwar bürokratisch leichter zu meistern, dennoch gibt es auch hier zahlreiche Probleme. „So werden etwa Grundstücke extrem ungleich behandelt. Zum Beispiel spielt es keine Rolle, ob das Grundstück in Niederbayern oder im teuren Starnberg liegt“, sagt die Steuerberaterin.

Dagegen gibt es beim Bundesmodell beispielsweise keine Möglichkeit, einen niedrigeren Wert des Grundstücks oder der Immobilie anhand eines Gutachtens nachzuweisen. Und beim Modell in Baden-Württemberg werde ein Bürokomplex mit hunderten Mitarbeitern gleich eingestuft wie ein unbebautes Grundstück.

Steuerberater Oliver Hagen äußerte in einem Interview mit dem Spiegel heftige Kritik an der Grundsteuer-Reform: „Die meisten Menschen sind davon heillos überfordert. Die Elster-Formulare, über die man die Angaben einreichen soll, sind nicht im Geringsten durchdacht, ebenso wenig die Systematik der Erfassung.“ Das räche sich nun.

Auch Hagen als Experte stößt an seine Grenzen: „Vieles ist unklar, weil zentrale Begriffe so unscharf sind. Die Konstellation bei dieser Grundsteuererklärung ist skandalös und führt dazu, dass Steuerberater kaum helfen können.“

So muss man bei einem Einspruch vorgehen

Grundstücksbesitzer haben jedoch die Möglichkeit gegen einen fehlerhaften Bescheid des Finanzamts vorzugehen. Dabei muss zunächst einmal fristgerecht Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Andernfalls wird der Steuerbescheid rechtskräftig und der Steuerpflichtige muss die festgesetzten Steuern bezahlen - unabhängig davon, ob sie tatsächlich berechtigt sind, sagen Steuerexperten.

Kann man den Bescheid nicht ausreichend prüfen, reicht es zunächst einen fristwahrenden Einspruch einzulegen, eine Begründung des Einspruchs kann dann nachgereicht werden. Wichtig ist zu wissen, dass der Feststellungsbescheid des Finanzamtes ein sogenannter Grundlagenbescheid ist, an dessen Inhalt auch die Gemeinde bei der endgültigen Festlegung der Grundsteuer gebunden ist.

Aus dem Grundsteuerwert (im Prinzip der Wert Ihres Gebäudes/Grundstücks) wird der Steuermessbetrag (sozusagen ein verkleinerter Grundsteuerwert) berechnet. Multipliziert mit dem „individuellen“ Hebesatz der Kommune wird dann die endgültige Höhe der Grundsteuer festgelegt. Dabei kann die Kommune den Steuermessbetrag im Prinzip ungeprüft übernehmen, ohne dass es zu einer Verletzung der Amtspflicht kommt, sagen Steuerexperten.

Konkret heiß das: Bei Fehlern bei der Berechnung des Grundsteuerwerts oder der Verwendung einer falschen Steuermesszahl, muss man unbedingt gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts Einspruch einlegen. Erst gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde vorzugehen, macht aus rechtlicher Sicht keinen Sinn.

Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid wird dann das Einspruchsverfahren in Gang gesetzt, sagen die Steuerexperten. Geht der Einspruch erst nach Ablauf der Monatsfrist beim Finanzamt ein, so wird er ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides als unzulässig verworfen. Also unbedingt die Monatsfrist einhalten. Eine Begründung des Einspruchs ist zumindest im Nachhinein sinnvoll, den Sie ermöglicht es den Einspruch schneller zu bearbeiten.

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