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Die neue Grundsteuer

Grundsteuer: In diesen Bundesländern fehlen die meisten Erklärungen

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am Samstag, 25.02.2023 - 05:30 (Jetzt kommentieren)

Ein Viertel der Grundbesitzer hat seine Grundsteuer-Erklärung nicht abgegeben. Nun gibt es erst einmal ein Erinnerungsschreiben und dann - wenn das nicht hilft – wird geschätzt. Auch Verspätungszuschläge sind möglich.

Grundsteuer.

Eigentlich sollten alle Grundbesitzer ihre die Grundsteuer-Erklärung nach der Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 abgegeben haben. Doch noch immer fehlen im Bundesmittel rund 25 Prozent der Grundsteuererklärungen, zeigen aktuelle Zahlen der Redaktion WISO Steuer aus den Bundesländern.

Danach haben die meisten Eigentümer ihre Erklärung bisher in Sachsen-Anhalt abgegeben – nämlich 90 Prozent, gefolgt von Hamburg mit 85,5 Prozent und Bremen 81,6 Prozent abgegeben. Am wenigsten Erklärungen sind bisher in Baden-Württemberg, Sachsen und dem Saarland eingetrudelt – dort haben jeweils nur gut zwei Drittel der Eigentümer ihre Erklärung abgegeben. Für Bayern gibt keine aktuellen Angaben, da der Freistaat die Frist als einziges Bundesland verlängert hat - auf den 30. April 2023.

Auch in Nordrhein-Westfalen fehlen noch 30 % der Grundsteuererklärungen, damit rangiert das bevölkerungsreichte Bundesland auf Position 4 (von hinten). „In den nordrhein-westfälischen Finanzämtern sind insgesamt 4,7 Millionen Erklärungen eingegangen, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, sagte der Oberfinanzpräsident Werner Brummund. „Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern.“

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen – das dürfte in den meisten anderen Bundesländern ähnlich ablaufen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen, sagt der Oberfinanzpräsident. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Hebesätze stehen erst fest, wenn alle Erklärungen da sind

„Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER erledigen“, sagte der nordrhein-westfälische Oberfinanzpräsident. „Die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform der Finanzverwaltung stehen weiterhin zur Verfügung.“ Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid.

Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen grundsätzlich entsprechend ihrem Eingang im Finanzamt. „Was vielen nicht bewusst ist: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“, betont Brommund. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“ Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Das bestätiget auch der Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt/M. Bastian Bergerhoff. Wer jetzt vom Finanzamt seinen Messbescheid für die Grundsteuer erhalten hat, sollte sich nicht verunsichern lassen: Daraus lässt sich noch nicht die Höhe der individuellen Grundsteuerschuld bestimmen, sagte er. „Die Beträge können derzeit noch nicht berechnet werden, da die Höhe der Hebesätze noch nicht feststeht.“

Der im Steuermessbescheid festgesetzte Steuermesswert wird im Rahmen der Veranlagung bei den Kommunen mit deren Hebesatz multipliziert, woraus sich die zu zahlende Grundsteuerschuld ergibt. „Eine Aussage über die Höhe der Hebesätze ist uns leider erst möglich, wenn alle Messbescheide ergangen sind“, sagt Bergerhoff.

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