Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch den Freistaat Thüringen, haben zusammengestellt, welche Hintergründe die Grundsteuerreform ab 2025 hat und wie Sie als Eigentümer von Grundbesitz in diesem Jahr vorgehen sollen. Auf der neuen Internetseite können Sie sich über die Umsetzung der Grundsteuerreform informieren.
Für jedes Grundstück müssen Sie eine eigene Erklärung abgeben. Das gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. In der Erklärung ist vom 1. Januar 2022 als Stichtag für die Neubewertung auszugehen. Ein Informationsschreiben mit einer Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung werden die Finanzämter in den nächsten Monaten verschicken.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 müssen die Grundstücke neu bewertet werden. Ab 2025 erfolgt die Neubewertung, dann gilt auch ein neuer Grundsteuerbescheid.
Verweise auf das Online-Informationsangebot der Länder erlauben einen schnellen Zugriff auf die dort geltenden Regelungen – beispielsweise zur Berechnung der Grundsteuer (Bundesmodell, Bundesmodell mit Abweichungen, Ländermodell) oder zu Neuerungen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
Bis wann läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung?
Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Beginn der Frist ist am 1. Juli 2022. Die Seite der Finanzverwaltungen zur Grundsteuerreform verfügt über ein Video zur digitalen Abgabe der Erklärung über Elster. Auch für Angehörige kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden.
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