Gülle ausbringen: Das ist seit 1. Januar 2016 verboten
Seit dem 1. Januar 2016 sind laut Düngeverordnung veraltete Techniken zur Ausbringung von organischen Düngern verboten. Folgende Techniken sind der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zufolge betroffen:
- Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle
- Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe
- Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler
- Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler
- zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird.
Gülle ausbringen: Das ist weiterhin erlaubt
Weiterhin zulässig sind alle Breitverteiltechniken, bei denen der Güllestrahl nach unten oder zur Seite abgestrahlt wird. Dies betrifft die in der Praxis weit verbreiteten Prallköpfe und Prallbleche. Auch Schwenkverteiler und -düsen können weiter eingesetzt werden.
Die Pflicht zum Einsatz bodennaher Techniken, wie Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteiler sieht der Gesetzgeber aktuell erst für die Jahre 2020 beziehungsweise 2025 vor.
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