
Das Wirtschafts- und das Bauministerium arbeiten aktuell an einem Gesetzentwurf, der den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 verbieten soll. Es gebe aber noch keine finale Fassung, sagte eine Sprecherin in Berlin zu einem Bericht der „Bild“-Zeitung. Die beiden Ministerien erarbeiteten derzeit gemeinsam eine Novelle. Laut dem Bericht der „Bild“, will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) neue Öl- und Gasheizungen nahezu komplett verbieten.
Bereits ab 2024 sollen die ersten Schritte erfolgen. 2045 sollen sie ganz abgeschaltet werden. Doch die FDP und Wirtschaftsverbände wollen das Vorhaben stoppen. Konkret ist geplant, dass ab 2024 ausschließlich Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit „mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien“ betrieben werden. Damit sei es nicht mehr möglich, reine Gas- oder Ölheizungen neu zu verbauen.
Bereits eingebaute Heizungen dürfen noch 30 Jahre weiter betrieben werden dürfen. Danach muss ein Austausch erfolgen. Die Ampel-Koalition hatte vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Vorgabe soll im Gebäudeenergiegesetz verankert werden. Im Koalitionsvertrag war das eigentlich zum 1. Januar 2025 vorgesehen.
Vorschlag geht völlig an der Realität vorbei
Die FDP will ein mögliches Verbot aber verhindern. „Der FDP-Fraktion liegt kein Entwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen vor. Dazu wird es auch nicht kommen“, sagte der FDP-Fraktionschef im Bundestag, Christian Dürr, dem „Tagesspiegel“. Er befürchte, dass durch das Verbot die Bau- und Mietkosten weiter steigen.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete Habecks Pläne als „nicht machbar“.Die geplanten Regeln für neue Heizungen „gehen völlig an der Realität vorbei“, sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing dem „Tagespiegel“. Zum Zeitpunkt des geplanten Verbots von Öl- und Gasheizungen werde in Deutschland „nirgendwo genug grüner Wasserstoff oder Biomethan vorhanden“ sein.
In bestimmten Fällen sieht das Papier allerdings auch Übergangsfristen vor: Geht beispielsweise eine Heizung kaputt und kann nicht repariert werden, darf eine andere Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen als Übergangslösung angeschafft und drei Jahre lang betrieben werden, berichtet das ZDF.
Erst dann muss auf eine Heizung umgestellt werden, die den neuen Vorgaben entspricht. Die Übergangsfrist beträgt laut Entwurf sogar fünf Jahre, wenn nach einer Heizungshavarie der Anschluss ans Fernwärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist. So könne man gerade in unsanierte Häuser nicht einfach so eine Wärmepumpe einbauen und effizient betreiben, erklärt Thomas Zwingmann, Energie-Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF.
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