
Das Gebäudeenergiegesetz wird noch in dieser Woche zu einer ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Damit könnte es noch bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG), bekannt auch als Heizungsgesetz, will die Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen. Ab 2024 sollte nach dem ursprünglichen Entwurf möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden.
Ein Ergebnis vom Dienstag ist: Die Vorgaben für neue Heizungen treten für Gebäude im Bestand voraussichtlich erst Jahre später in Kraft als ursprünglich geplant. Und: Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Dafür soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein soll.
Liegen kommunale Pläne aber nicht vor, gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Heizungstausch ebenfalls noch nicht, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr am Dienstag in Berlin. Das werde „ab etwa 2028“ der Fall sein. Nach der ursprünglichen Planung sollten die neuen Regeln für alle Gebäude ab 2024 gelten.
Der neue Zeitplan ist ein zentraler Punkt der Einigung, welche die Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition am Dienstag nach langem Streit erzielten. Es werde keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, sagte der FDP-Fraktionschef Dürr in Berlin und nannte die Technologieoffenheit als einen für die FDP wichtigen Punkt. „Die Heizung muss zum Gebäude passen und nicht umgekehrt.“
Gasheizungen sind weiter erlaubt – oder?
Die FDP sagt außerdem, dass ab 2024 weiterhin Gasheizungen eingebaut werden können. Diese müssen aber auf Wasserstoff umrüstbar sein. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen zudem verschiedene Optionen „gleichwertig behandelt werden“, heißt es jetzt. Das gilt so lange, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Die Grünen betonen jedoch, dass das zwar generell so stimme, es beim Gasheizungskauf aber eine verpflichtende Beratung der Hausbesitzer geben solle. Weil nämlich ab 2028 dann eben mit der kommunalen Wärmeplanung auch die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarem Heizen besteht. Und möglicherweise teure Umrüstungen nötig werden. Oder sogar eine neue Heizung.
Den Umbau der Gasnetze in Wasserstoffnetze sollen Kommunen und Netzbetreiber im Rahmen der Wärmeplanung in einem „verbindlichen Fahrplan“ mit „verbindlichen und nachvollziehbaren Zwischenzielen“ entwickeln und vorlegen.
Mit dem Koalitionskompromiss zum Heizungsgesetz werden die Regelungen nach Darstellung von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich „deutlich verbessert“. Man könne sogar von einem „Paradigmenwechsel“ sprechen, sagte der Sozialdemokrat am Anschluss des Treffens der Koalitionsspitzen.
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