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Topthema Erben

Hoferben, Nachlass und Testament: Was der Fachanwalt Landwirten rät

Der studierte Landwirt und Rechtsanwalt Wichard Graf v. Hardenberg aus Hildesheim beantwortet alle relevanten Fragen rund um das Thema Erben auf landwirtschaftlichen Betrieben.

am Donnerstag, 03.08.2023 - 06:00 (Jetzt kommentieren)

Ab wann sollte sich ein Landwirt Gedanken um seine Nachfolge machen und darüber, wie er den Betrieb vererbt?

Eigentlich beginnt das bereits mit seiner eigenen Übernahme des Betriebs. Es kann leider immer ein schlimmes Unglück passieren und wenn man noch kein Testament gemacht hat, vererbt man den Betrieb nicht geordnet und geplant. Für diesen Fall sollte man sich zumindest im Rahmen der Vorsorge Gedanken machen, besonders wenn die gesetzliche Nachfolge nicht das ist, was sich der Landwirt vorstellt. Er sollte sich aber auch die Frage stellen, an wen er andere Vermögensgegenstände vererben möchte. Das ist besonders wichtig, wenn es mehrere Abkömmlinge gibt.

Ist es also sinnvoll, bereits das eigene Testament mit vorzubereiten, wenn das Testament des Erblassers angepasst wird?

Zumindest sollte man sich damit schon mal befassen. Manchmal ist es auch der ausdrückliche Wunsch der Eltern, dass sich der Nachfolger des Betriebs schon damit auseinandersetzt – insbesondere, wenn noch keine Kinder vorhanden sind. Es geht oftmals darum, dass der Betrieb innerhalb der Familie bleiben soll.

An wen können Landwirte ihren Betrieb vererben?

Da muss man sortieren, ob sich der Betrieb im Geltungsraum der nordwestdeutschen Höfeordnung (HöfeO) befindet oder nicht. Wenn es ein Hof im Sinne der HöfeO ist, darf der Betrieb grundsätzlich nur an einen wirtschaftsfähigen Erben gehen. Hat ein Landwirt jedoch keinen Hof im Sinne der HöfeO, ist er ungebunden und es gibt keine Voraussetzungen an die Fähigkeiten des Nachfolgers.

Was für eine Qualifikation ist bei der Höfeordnung gefordert?

Der Erbe muss wirtschaftsfähig sein. Das bedeutet, dass er beispielsweise eine landwirtschaftliche Ausbildung oder ein Landwirtschaftsstudium absolviert haben muss. Es reicht also nicht aus, wenn der Erbe lediglich auf dem Hof aufgewachsen ist. Schwierig wird es, wenn der Erblasser verstirbt und die Kinder noch jung sind und noch keine Ausbildung haben. Wenn dieser Fall eintritt, spielt die fehlende Ausbildung eigentlich keine Rolle. Wichtig ist hierbei trotzdem ein Testament des Erblassers, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.

Was darf in keinem Testament fehlen?

Beim Testament muss man sich immer vor Augen halten, wer was erbt. Zuerst sollten sich Landwirte die Frage stellen,...

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