Wegen der neuen Grenze für den Gesamtumsatz eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs von 600.000 Euro mussten viele Landwirte in die Regelbesteuerung übergehen. Auch einige Betriebe mit Umsätzen unter dieser Grenze haben über einen Wechsel nachgedacht oder ihn sogar vorgenommen, weil er sich in manchen Fällen auszahlen und der Umsatzsteuersatz nun jährlich angepasst werden kann, was für Pauschalierer Unsicherheiten mit sich bringt.
Derzeit plant das Bundesfinanzministerium, den Pauschalsteuersatz von 9,5 Prozent auf 9,0 Prozent zu senken.
Noch ausgeblendet blieben in der neuen Situation Sonderfälle, wie sie zum Beispiel bei einer Hofübergabe auftreten. Wessen Umsatz wird hier eigentlich zugrunde gelegt – der des Übergebers, oder der Umsatz des Übernehmers? Was das Bundesfinanzministerium hier vorgesehen hat, erklärt das Beratungsunternehmen Ecovis.
Pauschalierung kann sowohl vom Übergeber als auch vom Übernehmer abhängen
Sobald der Übernehmer bereits unternehmerisch tätig ist, kommt es bei der Frage, ob die Umsatzsteuerpauschalierung gelten kann oder nicht, auf seinen Umsatz an. Wenn der Hofnachfolger die Umsatzgrenze im Vorjahr überschritten hat, dann gilt die Regelbesteuerung. Lag der Umsatz des Übernehmers unter der Grenze, so erfolgt die Besteuerung nach der Übernahme mit dem Pauschalsatz.
War der Hofnachfolger bisher nicht unternehmerisch tätig, wird der Umsatz des Übergebers aus dem Vorjahr herangezogen. Nutzte der Übergeber die Pauschalierung und überschritt die Grenze von 600.000 Euro nicht, kann der Übernehmer weiter pauschalieren. Wenn der Übergeber die Umsatzgrenze aber überschritten hat, gilt für den Übernehmer die Regelbesteuerung.
Wechsel zur Regelbesteuerung behält Gültigkeit
Hat der Übergeber jedoch vorher zur Regelbesteuerung optiert, obwohl er die Umsatzgrenze nicht überschreitet, geht die Option und die Restlaufzeit der Fünf-Jahres-Verpflichtung auf den Erwerber über. Dann muss er die Umsätze nach den allgemeinen Regeln besteuern, auch wenn der Gesamtumsatz weiterhin unter der Umsatzgrenze liegt, so Ecovis.
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