Ein Beispiel: Sabine Meyer ist seit 20 Jahren mit dem Landwirt Jochen Meyer verheiratet. Angeregt durch den Besuch eines Seminars durchforstet Sabine die bestehenden Verträge und stößt auf den Hofübergabevertrag, den Jochen vor ihrer Heirat mit seinen Eltern abgeschlossen hat. Dabei "stolpert" sie über eine Rückübertragungsklausel, die beinhaltet, dass der Hof an Jochens Eltern zurückfällt, falls er vor ihnen verstirbt, ohne männliche Erben zu hinterlassen. Eine Hofübernahme durch die gemeinsame Tochter ist also demnach gar nicht möglich. Sabine und ihre Töchter müssten Haus und Hof verlassen, sollte Jochen seine Eltern nicht überleben. Solche und ähnliche Fälle sind weiter verbreitet als viele vermuten. So sind Rückübertragungen vorgesehen für den Fall, dass der Nachfolger bei Eheschließung keine Gütertrennung vereinbart oder keine ehelichen Kinder hinterlässt. Derartige Klauseln können erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung der eingeheirateten Ehepartner und die Kinder haben und deren Existenz gefährden.
- Hofübergabe: Alle Beteiligten rechtzeitig informieren! (5. Juni 2014) ...
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