Deutlich niedrigere Einkaufspreise für die HoKaWe sowie eine ungleiche Aufteilung der Preisschwankungsrisiken seien die Folge gewesen. Der Fehler sei behoben worden, nachdem ein internes Rechtsgutachten 2010 auf eine mögliche beihilferechtliche Relevanz aufmerksam gemacht habe. Alle Preisanpassungen nach dem 30. Juni 2011 seien im Einklang mit der Preisanpassungsklausel vorgenommen worden. Im fraglichen Zeitraum davor habe die HoKaWe jedoch einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten, nämlich die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Preis und dem marktkonformen Preis, der sich aus der korrekten Anwendung der Preisanpassungsklausel ergeben hätte. Die Kommission beziffert diesen Vorteil auf 2,4 Millionen Euro. Deutschland muss diese Summe zuzüglich Zinsen zurückfordern.
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