Wie das Beratungsunternehmen Ecovis informiert, bieten Wertsicherungsklauseln in Verträgen eine Lösung, um Anpassungen vorzunehmen, wenn es zu Preissteigerungen kommt. Ändert sich der Verbraucherpreisindex zum Beispiel um fünf oder zehn Prozentpunkte, ermöglicht die Wertsicherungsklausel eine Anpassung der vereinbarten Preise. Ende Juni lag die Inflationsrate bei 7,6 Prozent.
Wertsicherungsklauseln in allen Verträgen einhalten
Ecovis-Beraterin Katja Hahn erklärt, dass die vereinbarten Wertsicherungsklauseln umgesetzt werden müssen, um die steuerliche Anerkennung nicht zu verlieren. „Das betrifft vor allem Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Wir empfehlen, bestehende Verträge zu prüfen und diese gegebenenfalls anzupassen“, sagt Hahn.
So müssten auch nach Hofübergaben mit vereinbarten Altenteilsleistungen die Anpassungen vorgenommen werden. Wenn zum Bespiel vereinbart wurde, dass sich das Altenteil nach einer Indexanpassung von 10 Prozent erhöht, sei die Leistung entsprechend anzuheben.
Darüber hinaus müsse der Landwirt auch an andere langfristige Vereinbarungen wie Pachtverträge oder die Erteilung von Erbbaurechten denken.
Ohne Wertsicherungsklauseln wird es schwierig
Ist in den Verträgen keine Wertsicherungsklausel vorhanden, gestaltet es sich viel schwieriger, Änderungen vorzunehmen. Verweigern Landwirte aus der Not heraus Lieferungen und kommen somit der vereinbarten Leistung nicht nach, können sie sich nicht auf eine eindeutige Rechtsgrundlage berufen.
Der Bundesverband Agrarhandel weist auf extrem hohe Hürden für Vertragsanpassungen hin. Keine der Vertragsparteien habe ein Recht auf ein gutes Geschäft und Verluste blieben als Risiko erhalten.
Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer ab 2023
Weitere Entlastungen, die die Bundesregierung zur Bekämpfung der Inflationsfolgen plant, sollen sich erneut an die Arbeitnehmer richten. Wie in dieser Woche bekannt wurde, soll ab 2023 eine Inflationsausgleichsprämie eingeführt werden. Durch diese Regelung sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuerfreie Prämie zahlen können.
Der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) betont, dass er sich weiterhin nachdrücklich für Entlastungen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern einsetzen wolle.
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