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Recht

Insektizid zur Drahtwurmbekämpfung vorübergehend zugelassen

am Donnerstag, 31.03.2011 - 12:38 (Jetzt kommentieren)

Köln - Auf 7.500 Hektar darf bis zum 26. Juli das Clothianidin-haltige Insektizid Santana ausgebracht werden. Landwirte, die das Insektizid verwenden wollen, brauchen dafür einen Berechtigungsschein.

Das Insektizid Santana dient zur Bekämpfung von Drahtwürmern im Mais. Von 29. März bis 26. Juli 2011 gilt eine befristete Genehmigungen für eine Gesamtfläche von 7.500 Hektar. Da das Feingranulat den umstrittenen Wirkstoff Clothianidin enthält, darf die Ausbringung nur mit den vom Julius Kühn-Institut (JKI) zugelassenen Granulatstreuern (www.jki.bund.de/geraete.html) erfolgen, wodurch es mit der Maissaat in den Boden eingearbeitet wird.

Genehmigung für sechs Bundeslänger erteilt

Die Genehmigung wurde für die Bundesländer
  • Schleswig-Holstein,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland und
  • Bayern erteilt.
Landwirte, die das Mittel kaufen wollen, brauchen dafür einen Berechtigungsschwein. Den Schein gibt es bei der Vertretung des lokalen Landespflanzenschutzamtes.

Hintergrund und Wirkungsweise

Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide blockiert die Acetylcholin Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der Insekten. Die Fraßtätigkeit der Insekten wird umgehend eingestellt. Insekten nehmen das Produkt über den direkten Kontakt oder oral auf.
 
Saatbeizen mit dem Wirkstoff Clothianidin waren im Frühsommer 2008 mit einem Bienensterben in Südwestdeutschland in Verbindung gebracht worden. Untersuchungen ergaben, dass während der Aussaat verursachter Abrieb der Beize die Bienen vergiftete.

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