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Recht

Kartellverfahren: Gegraben und gefunden

am Dienstag, 02.07.2013 - 07:25 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Andreas Mundt, Kartellamtspräsident, rechnet damit, dass die Ermittlungen im Zuckerkartell noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Auch im Verfahren um Preisabsprachen bei Bier geht es voran.

Im Rahmen der kartellrechtlichen Ermittlungen gegen Unternehmen der Zucker- und Brauereibranche wird es voraussichtlich noch in diesem Jahr zu Teilabschlüssen kommen. Das hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, vor Journalisten in Bonn anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2011/2012 der Behörde mitgeteilt. Bereits zwei Tage zuvor hatte Mundt gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) erklärt, dass das Verfahren gegen Zuckerunternehmen, das mit Durchsuchungen im Jahr 2009 begann, im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werde. Es gehe dabei sowohl um Haushaltszucker als auch um Zucker für die Verarbeitungsindustrie.
 
Der FAZ zufolge besteht der Verdacht, dass Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen Preise abgesprochen haben sollen. Beim Kartellverfahren zum Biermarkt geht es um die Überprüfung möglicher vertikaler Preisabsprachen zwischen Brauereien und Händlern.

Ermittlungen gegen 14 Brauereien

Zudem ermitteln die Wettbewerbshüter speziell gegen 14 Unternehmen im Segment der Fernsehbiere und einen Verband ebenfalls wegen des Verdachts der Preisabsprache. Betroffen sein sollen unter anderem die Großbrauereien Warsteiner und Krombacher, ferner AB InBev mit seiner Marke Beck’s und Carlsberg mit Holsten, außerdem die Radeberger-Gruppe und das Familienunternehmen Erdinger.
 
Mundt stellte zu der Häufung von Kartellermittlungen im Lebensmittelbereich - das Verfahren gegen Kartoffelpacker befindet sich im Anfangsstadium - klar, dass die Behörde hierzu "keine besondere Agenda" besitze. "Wir haben etwas gegraben und immer mehr gefunden", so der Kartellamtspräsident.
  • Nord- und Südzucker unter Kartellverdacht (17. Mai 2013) ...

Lebensmittelhändler im Visier

Angesprochen in dem Zusammenhang auf die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels erklärte Mundt, dass die Behörde diese Problematik sehe. Genau deshalb laufe die Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel mit dem Schwerpunkt der Marktbeherrschung. Es handle sich hier um einen sehr heterogenen Markt. "Wir wollen wissen, wie groß der Verhandlungsspielraum der Hersteller gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel ist und ob sie überhaupt über Alternativen im Vertrieb verfügen", erläuterte Mundt.

Diskussion auf solide Datenbasis stellen

Erste Ergebnisse zur Analyse der Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels kündigte der Kartellamtschef für Anfang 2014 an. Im Tätigkeitsbericht heißt es zu dieser Sektoruntersuchung, Ziel sei es, die aktuellen Diskussionen zum Thema Nachfragemacht auf eine solide Datenbasis zu stellen und die kartellrechtliche Nachfragemacht weiter zu präzisieren.
 
Die Ergebnisse würden die bisherigen Analysen im Bereich der Beschaffungsmärkte im Lebensmitteleinzelhandel unterstützen und die Durchführung von Verfahren entlang der Wertschöpfungskette im Lebensmittelbereich erleichtern. Im Juni 2012 hatte die Behörde mit Auskunftsbeschlüssen an fast 200 Lebensmittelhersteller die zweite Ermittlungsphase dieser Sektoruntersuchung eingeleitet, in deren Zentrum die Analyse der zwischen Herstellern und Lebensmitteleinzelhändlern erzielten Verhandlungsergebnisse steht.

Kartellverfolgung hat höchste Priorität

Wie Mundt außerdem berichtete, hat das Bundeskartellamt in den vergangenen beiden Jahren in 34 verschiedenen Fällen insgesamt fast 506 Millionen Euro Bußgelder gegen 108 Unternehmen und 68 Privatpersonen verhängt; 2012 waren es 316 Millionen Euro und im Jahr zuvor knapp 190 Millionen Euro. "Wir räumen der Kartellverfolgung bereits seit einigen Jahren höchste Priorität ein", betonte der Behördenchef. Die vielen in den vergangenen Monaten abgeschlossenen Verfahren seien auch das Ergebnis kontinuierlich verbesserter Ermittlungsmethoden. Es sei jetzt schon abzusehen, dass "wir auf diesem hohen Niveau bleiben werden".
 
Neue Verdachtsmomente ergeben sich laut Mundt aus zahlreichen Bonusanträgen; auch über das 2012 eingerichtete anonyme Hinweisgebersystem würden zunehmend handfeste Informationen von Insidern eingehen. Die Hälfte aller Fälle geht dem Kartellamtspräsidenten zufolge auf die Kronzeugenregelung zurück. Diese sei wichtig, da es im Wettbewerbsrecht darum gehe, überhaupt erst einen Fall zu bekommen, erläuterte Mundt.
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  • Kartoffelkartell: Ermittlungen gehen weiter (14.5.2013) ...

In sieben Monaten 181 anonyme Hinweise

Dem Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes zufolge sind seit Freischaltung des Systems zur Entgegennahme anonymer Hinweise auf Kartellverstöße am 1. Juni 2012 bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres bei 5.938 Zugriffen auf die betreffende Startseite im Internet insgesamt 181 Hinweise eingegangen, von denen "einige zur Einleitung von (Bußgeld)-Verfahren geführt haben". Insiderwissen komme bei der Aufdeckung und Zerschlagung der Kartelle eine entscheidende Bedeutung zu, so die Wettbewerbshüter.
 
Das Hinweisgebersystem biete jetzt auch solchen Informanten, die sich aus Furcht vor Repressalien bisher nicht gemeldet hätten, eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen. Das Hinweisgebersystem mache die Aufdeckung von Kartellen wahrscheinlicher. Dadurch würden geheime Absprachen unsicherer und Kartelle destabilisiert. Zusätzlich erhöhe dies erfahrungsgemäß die Anreize für die Kartellanten, das Bonusprogramm in Anspruch zu nehmen und Kartelle als Kronzeuge offenzulegen. Insgesamt gesehen bedeute die Einführung des Hinweisgebersystems somit eine weitere Stärkung der Kartellverfolgung.

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