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Der Bundestag debattierte am gestrigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes. Traditionell gezüchtete Tiere und Pflanzen sollen in Deutschland grundsätzlich nicht patentierbar sein. Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung hat der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet.
- EPA erteilt erneut Patent für Pflanzen (23.05.2013) ...
- EU-Patentgerichtshof bietet keine Rechtssicherheit (10.12.2012) ...
- Hunderte protestieren gegen Bio-Patente (3.12.2012) ...
Schhlupflöcher geschlossen?
Der Bundestag hat das Patentgesetz jetzt dahingehend geändert, dass nicht nur auf die Züchtungsverfahren keine Patente erteilt werden können, sondern auch auf die daraus gewonnenen Pflanzen und Tiere. Von Opposition und Umweltschützern gibt es trotzdem Kritik. Sie beklagen, es gebe auch nach der Reform noch zu viele Schlupflöcher.
Eigentlich sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen in der EU ohnehin verboten. Die einschlägigen Gesetze gelten jedoch als lückenhaft. So hat das Europäische Patentamt (EPA) in München etwa einen angeblich besonders gesunden Brokkoli geschützt - mit der Begründung, nur der Züchtungsprozess sei nicht patentierbar, das Produkt aber schon.
Eigentlich sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen in der EU ohnehin verboten. Die einschlägigen Gesetze gelten jedoch als lückenhaft. So hat das Europäische Patentamt (EPA) in München etwa einen angeblich besonders gesunden Brokkoli geschützt - mit der Begründung, nur der Züchtungsprozess sei nicht patentierbar, das Produkt aber schon.
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