Ackerbauer Eckardt Heukamp hat den langen Kampf um seinen Hof in Lützerath nun womöglich verloren. Der Energieversorger RWE Power errang im Streit um ein Grundstück am Braunkohletagebau Garzweiler II heute (28.3.) zumindest einen Teilerfolg. Das Unternehmen darf die Grundstücke des Landwirts abbaggern und die dafür erforderlichen Vorbereitungen treffen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21).
Damit hatte der Eilantrag des Hofbesitzers und zweier Mieter am Rande des Tagebaus gegen eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde keinen Erfolg. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen entsprechenden Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp zurückgewiesen.
Demonstration in Lützerath geplant

Die RWE wollte ursprünglich nach der vorzeitigen Besitzeinweisung am 1. November 2021 mit vorbereitenden Arbeiten für das Abbaggern der Grundstücke beginnen. Dabei sollten Gebäude abgerissen und vereinzelte Bäume und Sträucher beseitigt werden. Nach der Eilentscheidung können diese Arbeiten nun beginnen.
Am Wochenende nach der Gerichtsentscheidung soll es eine Demonstration in Lützerath geben. Nur noch wenige Gebäude stehen hier und seit Monaten leben Klimaaktivisten in Zelten, Wohnwagen und verlassenen Häusern. Der Hambacher Forst wurde bei den Protesten als „Hambi“ berühmt, Lützerath heißt nun „Lützi“. Wie im Hambacher Wald haben Aktivisten einige Baumhäuser gebaut. Die Umsiedlung der Bewohner des Ortes wurde schon vor Jahren offiziell abgeschlossen.
Noch sind weitere Klagen anhängig
Am Verwaltungsgericht Aachen sind noch Klagen gegen die Grundabtretung, wie Enteignungen im Bergrecht genannt werden, und Besitzeinweisung im Hauptsacheverfahren anhängig.
Enteignungen wie zum Beispiel beim Autobahnbau oder im Streit um Lützerath beim Tagebau sind immer dann möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit bejaht wird. Beim Tagebau Garzweiler II gilt dies wegen der Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle. Sie soll nach Absprachen von Bund und Ländern zum Kohleausstieg noch bis mindestens 2035 genutzt werden.
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