Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, große gewerbliche Tierhaltungsanlagen von der Privilegierung im Außenbereich auszuschließen. Das geht aus dem Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden" hervor, der in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Die Vorlage ist weitgehend identisch mit dem bislang bekannt gewordenen Ressortentwurf des Bundesbauministerium, der auch vom Landwirtschafsministerium mitgetragen worden war.
Lediglich in der Begründung für die vorgesehene Änderung von § 35 im Baugesetzbuch hat die Bundesregierung eine Klarstellung vorgenommen. Sie soll sicherstellen, dass es bei der Feststellung, ob eine Anlage der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt, benachbarte Stallanlagen nicht berücksichtigt und damit mögliche Kumulierungseffekte an einem Standort vermieden werden.
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Die Regierung will bekanntlich große gewerbliche Tierhaltungsanlagen generell von der Privilegierung im Außenbereich ausschließen. Als Grenze soll die UVP-Pflicht gelten. Dabei sollen sowohl die Fälle erfasst werden, bei denen die UVP-Pflicht aufgrund einer allgemeinen Vorprüfung gegeben ist, als auch solche, bei denen sich die Pflicht aus einer standortbezogenen Prüfung ergibt.
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