Sollte der Tierhalter mit seiner ursprunglich berechneten Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2 liegen, soll er einen Maßnahmenplan erstellen. Dieser ist nur bis zum Kapitel "Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2" auszufüllen.
Als Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2 sollen Landwirte darstellen, welche Fehleingaben vorliegen, wie es dazu kam, und wie diese zukünftig verhindert werden sollen. Für Betriebe, die im zweiten Kalenderhalbjahr 2014 die Kennzahl 2 überschritten haben, soll der Plan spätestens bis zum 31.Juli 2015 LAVES erreichen.
Der Maßnahmenplan umfasst:
- Angaben zum Betrieb
- Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2
- Ergebnis der tierärztlichen Beratungen
- Beabsichtigte Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes
- Zeitplan
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