In 2013 trat das Verbot Klärschlamm auf Feldern im Wasserschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern auszubringen in Kraft. Danach klagte eine Landwirtin auf Entschädigung für die zusätzlich gekauften Düngemittel. Jetzt hat das Oberlandesgericht Rostock die Klage zurückgewiesen, wie svz.de berichtet. Das Landgericht Schwerin hatte die Klage bereits im April 2015 abgewiesen.
Urteilsbegründung: Keine Enteignung
Die Mehrkosten für die Dünger-Alternative seien nicht durch einen formellen Fehler der Verordnung verursacht, erklärte das OLG. Das Verbot der Klärschlammausbringung sei auch keine Enteignung gewesen, weil der Klärschlamm ja weiterhin Eigentum der Klägerin sei. Sie dürfe ihn nur nicht wie bisher verwenden.
Australien: Diese Mega-Farm steht zum Verkauf
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Es ist das größte Grundstück, das jemals in Australien verkauft wurde. Der Preis liegt zwischen 75 und 85 Millionen Dollar.
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Außerdem gehören zu dem Betrieb zahlreiche Maschinen, darunter 14 Schneidwerke, 12 Sämaschinen, sieben Pflanzenschutzspritzen und 20 Traktoren.
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Der 64-jährige Nicoletti begründet seinen Entschluss damit, dass er sich nun mehr um den John-Deere-Agrartechnikhandel kümmern werde.
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