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Rechtssprechung

Kükentötung: Erstmalig Anklage gegen Brüterei erhoben

am Montag, 15.02.2016 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen eine Brüterei im münsterländischen Senden wegen der standardmäßigen Tötung männlicher Eintagsküken erhoben. Das ist der erste Fall bundesweit.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Münster bestätigte am Samstag einen Bericht des "Spiegel". Die Tierrechtsorganisation Peta, die vor einem Jahr Strafanzeige gegen die Brüterei erstattet hatte, sprach von einem "historischen Durchbruch". Es sei das erste Mal, dass es in einem solchen Fall zur Anklage komme. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte auf Anfrage, man habe Anklage beim Landgericht in Münster erhoben und strebe gegebenenfalls eine höchstrichterliche Rechtsprechung an. Denn es handele sich um ein bundesweites Problem.

Laut Staatsanwaltschaft musste die nun angeklagte Brüterei seit mindestens 2013 wissen, dass sie unrechtmäßig handele. Durch die damalige Strafanzeige durch Peta könne sich das Unternehmen nicht mehr auf den so genannten Verbotsirrtum berufen.

Peta-Vertreter Edmund Haferbeck sagte, vor einem Jahr habe man erneut bei elf Staatsanwaltschaften gegen alle rund 20 Brütereien in Deutschland Strafanzeige erstattet. "Die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist strafbar." Es sei von täglich 140.000 getöteten männlichen Küken deutschlandweit auszugehen.

Minister Schmidt will Lösung bis 2017

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt sagte der dpa, die Praxis solle ein Ende haben. "Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört. Daran arbeiten wir bereits intensiv." Der CSU-Politiker Schmidt nannte es "unerträglich", dass die Küken getötet würden, nur weil sie das falsche Geschlecht hätten. Er sprach von rund 45 Millionen Tieren pro Jahr, Peta geht von 50 Millionen aus.

"Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung jedoch lediglich ins Ausland verlagern", sagte Schmidt. "Dort haben wir keinen Einfluss auf Fragen des Tierwohls, der Haltung und des Tötens männlicher Eintagsküken." Zudem mache man sich abhängig vom Import. Das helfe weder dem Tierwohl noch dem Verbraucher. Eingeschlagen sei der "Weg der Forschung, um den Geflügelerzeugern eine praxistaugliche Alternative zu bieten".

 

 

Grünen-Vizefraktionschef fordert Klarstellung im Tierschutzgesetz

Der Grünen-Vizefraktionschef Oliver Krischer sagte, es sei richtig, dass die Staatsanwaltschaft über eine Anklage versuche, "die perverse Praxis des Kükenschredderns zu stoppen". Er forderte die Bundesregierung dazu auf, das standardmäßige Töten über eine Klarstellung im Tierschutzgesetz zu verbieten. Schon heute sei es technisch möglich zu erkennen, ob im Ei ein männliches oder weibliches Küken ist. "Das aber ist teurer als das millionenfache Töten von lebenden Küken und wird deshalb nicht praktiziert."

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