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Urteil

Kükentötung: Landgericht Münster lehnt Klage gegen Brüterei ab

am Mittwoch, 09.03.2016 - 15:15 (Jetzt kommentieren)

Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens männlicher Küken abgelehnt. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte Strafanzeige gegen die Brüterei erstattet.

Das Landgericht Münster hat die Klage der Staatsanwaltschaft gegen einen Brüterei wegen des massenhaften Tötens männlicher Küken abgelehnt. Die Anklage ging auf eine Anzeige der Tierrechtsorganisation Peta zurück.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hat sich die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Dieser Erlass regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken.

Gericht sieht Gesetzgeber gefordert

Außerdem liegt nach Ansicht des Gerichts ein vernünftiger Grund für die Tötung vor. Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine jahrzehntelange Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle. Diese Entscheidung könne nicht das Gericht übernehmen - "unbeschadet aller moralisch-ethischen Implikationen", heißt es in der Pressemitteilung.

Praxis der Kükentötung im Mai vor dem Oberverwaltungsgericht

Mit der Praxis der Kükentötung beschäftigt sich am 20. Mai auch das Oberverwaltungsgericht in Münster. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte 2013 die Praxis in Nordrhein-Westfalen verbieten wollen. Das Verwaltungsgericht Minden hat das Verbot aber wieder einkassiert. Nun ist die nächste Instanz an der Reihe. Weitere Verfahren an den Verwaltungsgerichten im Land sind anhängig.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte im vergangenen Jahr weitere Forschungsgelder bewilligt, um Alternativverfahren voranzubringen, bei denen das Geschlecht der Küken bereits im Ei erkannt wird.

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