Das Thema Milchviehleasing wird immer wieder diskutiert. Im April 2015 gab es einen Artikel auf agrarheute, der die Vor- und Nachteile des Milchviehleasings aufzeigt. Ein Landwirt in Havel entschied sich im Jahr 2013 zum Kuhleasing, hat sich aber nicht an die vertraglichen Bedingungen gehalten. Das Amtsgericht Lüdenscheid hat ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Wie der Presseprecher vom Landgericht Hagen gegenüber agrarheute erklärt, wurde der Landwirt wegen "Veruntreunder Unterschlagung" in 16 Fällen für schuldig befunden.
Leasingrate von 4.000 Euro konnte nicht mehr bezahlt werden
Im Jahr 2013 entschied sich der Landwirt 90 Kühe bei einem Unternehmen aus Wismar zu leasen. Problematisch sei schon damals gewesen, dass der Leasingvertrag ursprünglich für Autos und nicht für Kühe gedacht war, erklärt der Pressesprecher weiter. 4.000 Euro habe der Landwirte monatlich als Leasingrate aufbringen müssen. Im Jahr 2014 konnte der Landwirt die Raten nicht mehr bezahlen, woraufhin zwei Mitarbeiter des Leasingunternehmens einen Stallbesuch tätigten, um die Lage zu klären. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt von den ursprünglich 90 Kühen 34 nicht mehr da. 16 Kühe wurden nachweislich geschlachtet, die restlichen seien laut Aussage des Landwirtes verstorben.
Schlachtung nur in Absprache
Wie bei jedem anderen Leasingobjekt auch, dürfen geleaste Kühe nicht ohne Absprache mit dem Eigentümer geschlachtet werden. Geschieht es dennoch, handelt es sich um Veruntreuung. Der Landwirt soll laut Aussage des Pressesprechers geständig gewesen sein, mehrere Zeugen wurden zusätzlich vernommen.
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