Der Bundesrat verwies am vergangenen Freitag die von Hessen und Niedersachsen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Bewertungsgesetzes sowie zu einer für eine bundeseinheitliche Regelung zur Grundsteuer notwendigen Änderung des Grundgesetzes zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse.
Die angestrebte Neukonzeption der Grundsteuer soll nach dem hessisch-niedersächsischen Gesetzesvorschlag aufkommensneutral erfolgen.
- Neu bewertet werden soll demzufolge künftig auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die Bewertungsgrundlage soll dabei weiterhin der Ertragswert sein.
- Das Bewertungsverfahren soll auf ein standardisiertes und automatisiertes Verfahren umgestellt werden. Dabei soll auf das amtliche Liegenschaftskataster zurückgegriffen werden.
- Wohngebäude sollen künftig generell dem Grundvermögen zugeordnet werden. Derzeit zählt das Betriebsleiterwohnhaus zum Betriebsvermögen.
- Ein bislang gewährter, pauschaler Abschlag aufgrund von Geruchs- und Lärmbelastung ist nicht mehr vorgesehen.
DBV moniert Fehlen einer Folgenabschätzung
Zurückhaltend bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) die Länderinitiative. Zwar sei positiv, dass der von den Ländern gefundene Kompromiss weiterhin eine am Ertragswert orientierte Bewertung landwirtschaftlicher Flächen vorsehe, erklärte der DBV in der vergangenen Woche. Gleichzeitig monierte der Verband jedoch das Fehlen einer Folgenabschätzung, wie sich die vorgesehene Abschaffung der Einheitsbewertung auswirken würde.
Der Bauernverband hält repräsentative Beispielrechnungen für unverzichtbar. Dabei müsse ermittelt werden, welche Folgen die neue Grundsteuerbemessung auf die künftige Steuerbelastung der Landwirtschaft habe. Die anstehende Grundsteuerreform dürfe nicht dazu führen, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Zukunft höher belastet würden, warnt der DBV.
Aufkommensneutrale Neuregelung wird vom DBV begrüßt
Gleichzeitig erkennt der DBV die Ankündigung der Länder an, sie wollten eine aufkommensneutrale Neuregelung. Allerdings sei unklar, ob sich dies auf das Gesamtgrundsteueraufkommen von rund 13 Milliarden Euro jährlich beziehe oder auf den Beitrag der Land- und Forstwirtschaft von jährlich rund 400 Mio. Euro einerseits und von Grundvermögen andererseits.
Negative Folgen fürchtet der Bauernverband von der geplanten Neuregelung für Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnungen. Sollten die Wohnungen - wie im Entwurf vorgesehen - künftig nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zugerechnet werden, sondern der Grundsteuer B unterliegen, und müssten zusätzlich Wirtschaftsgebäude gesondert bewertet werden, führe dies zu einer deutlich höheren Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe.
Dies müsse an anderer Stelle ausgeglichen werden, um die Gesamtbelastung des Bereichs Landwirtschaft bei der Grundsteuer zu vermeiden, mahnt der DBV.
Quelle: Agra Europe
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