Zwischen 2011 und 2013 beschäftigte der Landwirt aus dem Kreis Ludwigsburg eine Arbeitskraft für das Pflanzen und Ernten von Beerensträuchern. Sozialversicherungsbeiträge zahlte er für die Beschäftigte jedoch nicht. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung forderte die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeträge nach in Höhe von gut 5.000 Euro, wie die Stuttgarter Nachrichten berichtet.
Gericht lehnt Klage ab
Der Landwirt sieht sich im Unrecht und ging mit dem Fall vor Gericht, mit der Begründung, dass es sich beim Pflanzen und Ernten um zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung handelte. Das Sozialgericht gab dem Landwirt nicht Recht. Es sieht die beiden Tätigkeiten als „einheitliche Beschäftigung in der landwirtschaftlichen Produktion von Beeren“, die mit dem Pflanzen begonnen und mit dem Ernten geendet habe. Das könne man sozialversicherungsrechtlich nicht in unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse auseinanderdividieren, erklärte Richter Joachim von Berg.
Der Landwirt akzeptiert die Entscheidung allerdings nicht und geht in die nächste Instanz, berichtet der Gerichtssprecher.
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