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Recht

Landwirte klagten gegen den Bau von Mastanlagen

dpa
am Dienstag, 02.06.2015 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Münster - So manchem stinkt es gewaltig. Doch wer in ländlicher Umgebung wohnt, muss mit Geruchsbelästigungen durch Tierhaltungen rechnen. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht NRW.

Das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen hat am Montag die Klagen von Anwohnern der Gemeinde Weeze gegen den Bau von drei Hähnchenmastanlagen abgewiesen. Die Richter vertraten in den Grundsatzurteilen die Auffassung, dass Anwohner, die einsam auf dem Land wohnen, mehr Gestank ertragen müssen als zum Beispiel in Siedlungen. Vorausgesetzt Tiergerüche haben dort Tradition, gelten für Tiermastbetriebe in spärlich bewohnten Gebieten nach dem Urteil höhere Grenzwerte für Geruchsbelästigungen als sonst im ländlichen Raum.
 

Kläger waren Landwirte

Interessanterweise waren die Kläger selbst Landwirte. Das war auch für die Richter ein entscheidendes Kriterium. "Sie haben zumindest in der Vergangenheit selbst in nicht unerheblichem Maße zur Geruchsbelästigung beigetragen", sagte der Vorsitzende Richter. Da sei es erst recht kein Argument, dass die eigenen Schweine schon genug zur Geruchsbelastung beitragen. "Gerüche aus eigener Tierhaltung müssen außen vorgelassen werden", so die Kammer.
 

Geruchsforschung: Jede Nase ist anders

Aber wie wird überhaupt festgestellt, wann etwas stinkt? Jede Nase sei anders, sagen Geruchsforscher. "Gestank zu messen ist sehr schwierig. Man kann die Konzentration und chemische Zusammensetzung eines Duftes bestimmen, aber nicht, ob Menschen ihn mögen", sagte Prof. Hanns Hatt, Inhaber des Bochumer Lehrstuhls für Zellphysiologie, der Deutschen Presse-Agentur.
 
In der Praxis greifen Gutachter daher auf eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitete Richtlinie zurück. Für die Erstellung von Grenzwerten haben die Experten Untersuchungen mit "Durchschnittsriechern" gemacht. Diese bestimmten, welche Gerüche besonders unangenehm sind. Dabei kam zum Beispiel heraus, dass landwirtschaftliche Gerüche akzeptierter sind als etwa bestimmter Industriegestank.
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