Am 1. August 2013 werden Neuregelungen für die landwirtschaftliche Berufe Pflanzentechnologe/-technologin sowie Milchwirtschaftliche/r Laborant/in in Kraft treten, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Der Beruf Pflanzentechnologe/-technologin wird mit der neuen Berufsbezeichnung zukünftig auf eine bundesweit geltende reguläre Ausbildungsverordnung nach Paragraf 4 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) umgestellt. Zuvor hieß der Beruf Landwirtschaftlich-technische/r Laborant/in.
Fachlich wurde das Berufskonzept über Betriebe der Pflanzenzüchtung hinaus auf das landwirtschaftliche Versuchswesen erweitert. Aufgrund der differenzierten Anforderungen des Arbeitsmarktes ist die Ausbildung in fünf verschiedenen Einsatzgebieten vom Kulturlabor bis hin zum Saatgutwesen möglich. Im Verlauf der dreijährigen dualen Ausbildung sind mindestens zwei Einsatzgebiete auszuwählen. Die Beschulung erfolgt bislang am zentralen Berufsschulstandort in Einbeck in Niedersachsen.
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