Was darf in keinem Testament fehlen?
Graf Wichard v. Hardenberg: Beim Testament muss man sich immer vor Augen halten, wer was erbt. Zuerst sollten sich Landwirte die Frage stellen, auf wen das gesamte Vermögen übergehen soll. Erst danach sollte es darum gehen, welche Vermögensgegenstände der Erblasser Einzelnen zuordnen möchte. Die Besonderheit von Höfen ist, dass es zwei Rechtsnachfolgen und demnach zwei getrennte Nachlässe zu behandeln gibt.
Das ist zum einen der Hof im Sinne der HöfeO und daneben das hoffreie Vermögen, das sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vererbt. Diese beiden Dinge muss der Hofinhaber getrennt regeln, aber auch die Absicherung des überlebenden Ehegatten in Form von Wohnrecht und Altenteil sollten keinesfalls im Testament fehlen.
Diese Rolle spielt die HöfeO bei der Absicherung des Betriebs
Wann sollten sich Landwirte mit ihrer Erbfolge auseinandersetzen? Welchen Vorteil hat die nordwestdeutsche HöfeO für den Landwirt und den Hofnachfolger? Und lässt sich ein Betrieb einfach aus dieser rausnehmen? Das stellt Graf Wichard v. Hardenberg im Interview klar.
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