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Erneuerbare Energien

Leserfrage: Solarstrom von einem anderen Gebäude selbst verbrauchen?

Photovoltaikanlage auf einer Halle
am Dienstag, 31.05.2022 - 05:15 (1 Kommentar)

Wo der Eigenverbrauch von Strom aus einer PV-Dachanlage endet. Ein Expertenrat.

Leser Michael A. aus dem Odenwald hat uns eine Frage zur Stromeinspeisung geschickt, die viele Landwirte betreffen wird, wenn sie in Photovoltaik investieren wollen: Der Baden-Württemberger möchte in erneuerbare Energien investieren. Auf einer Maschinenhalle könnte er eine PV-Anlage mit 45 kWp installieren lassen.

Sein Problem: Die Halle steht im freien Feld und somit nicht auf dem Grundstück der Hofstelle mit dem Wohnhaus der Familie. „Ist es richtig, dass ich den Strom dieser Anlage nicht selbst verbrauchen kann (Eigenverbrauch), da die Anlage sich nicht auf dem gleichen Grundstück wie mein Hof/Wohnhaus befindet“, fragt Michael A.? Er fürchtet, dass sich die Anlage nicht rechnen wird, wenn er den Strom ins öffentliche Netz einspeisen muss.

Wie ist der „Eigenverbrauch“ definiert?

Wir haben die Frage des Landwirts den Experten beim Bundesverband Solarwirtschaft vorgelegt. Ihre Antwort lautet: Für Gebäude „im freien Feld“ gibt es einen Ausschluss im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Somit wäre zunächst zu klären, ob eine auf dem Gebäude installierte Anlage überhaupt Anspruch auf eine EEG-Vergütung hat.

Hinzu kommt: Nach dem EEG 2021 ist Eigenverbrauch nur gegeben, wenn der Stromverbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang erfolgt. So definiert § 3 Nr. 19 EEG 2021 die „Eigenversorgung“ als „der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt.“

Eine rechtlich nicht eindeutig geklärte Frage

Nach Einschätzung des Bundesverbandes mögen Netzbetreiber es nicht, wenn eine auf einem Grundstück installierte PV-Anlage Strom erzeugt und an eine Kundenanlage auf einem anderen Grundstück angeschlossen wird.

Zwar gebe es keine Regelung, die das verbiete, aber es handele sich um eine rechtlich nicht eindeutig geklärte Frage, teilt der Verband der Solarwirtschaft mit. Beantwortet werden könne das abschließend nur im Rahmen einer detaillierten Rechtsberatung, die der Bundesverband aber nicht leisten könne und auch nicht leisten dürfe.

Volleinspeisung von Solarstrom in der Regel nicht rentabel

Eine Stromeinspeisung ins Netz lohnt sich nach Einschätzung der Experten nur für überschüssig erzeugten Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann. Eine reine Volleinspeiseanlage ohne Eigenverbrauch sei unter den aktuellen Bedingungen aufgrund der niedrigen Vergütung meist nicht rentabel.

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