Mit dem Metalldetektor auf dem Acker - das die Rechtslage
Das Suchen nach Artefakten im Boden wird immer beliebter. Gerade in der kühleren Jahreszeit sind immer wieder Menschen mit ihrem Metalldetektor auf Äckern und Wiesen unterwegs. Und das oft recht unbekümmert. Als Landwirt sollte man wissen, was sie dürfen und wo die Grenzen sind.

Felder sind für Sondengänger tabu - wenn es der Landwirt nicht erlaubt
Grundsätzlich muss der Eigentümer seine Erlaubnis geben, wenn jemand auf seinem Acker sondeln möchte. Dies gilt jedoch nur für Nicht-Boden- oder Nicht-Kulturdenkmäler. Denn in Boden- und Kulturdenkmälern wie historischen Schlachtfeldern ist das Sondeln verboten. Ebenfalls gilt das Verbot für Naturschutzgebieten und prinzipiell im Wald.
Regelungen in den Bundesländern unterscheiden sich
Die Regelungen sind jedoch nicht einheitlich. In Schleswig-Holstein bedarf es einer Schulung sowie eine Genehmigung. Auch in Niedersachsen bedarf es vor der Suche nach archäologischen Funden einer Genehmigung.
In Bayern braucht es das nicht. Wenn Förster oder Waldbesitzer es erlauben, darf auch im Wald gesucht werden. Jedoch gibt es eine Besonderheit im Freistaat, die sich auf die Regelung des Eigentumserwerbs an Schatzfunden bezieht.
Hälfte für Landwirt und Sondengänger gilt nur in Bayern
Die Hadrianische Teilung, die in Bayern gilt, bedeutet, dass Finder und Grundstückseigentümer je die Hälfte bekommen. Die anderen Bundesländer haben das durch ihre Denkmalschutzgesetze ausgehebelt. Hier erhält der Staat automatisch das Recht, den Fund zu behalten. Dies nennt man auch Schatzregal.
Doch auch hier ist das Schatzregal in der Diskussion. Der Freistaat hat mit seiner Freizügigkeit Sondengänger auch zwielichtiger Natur geradezu angezogen. Zuviel archäologische Funde und damit Informationen gehen durch Raubgräber verloren.
Raubgrabung ist kein Kavaliersdelikt
Ein Sondengänger kann bewusst oder unbewusst viele Risiken eingehen. Wer also Knochen von toten Soldaten ausgräbt, stört deren Totenruhe. Granaten und andere Munition sind mitunter lebensgefährlich. Auch das Aneignen von historischen Artefakten vernichtet nicht nur wichtige Informationen. Denn wenn der Sondengänger den Fund nicht meldet, wird er zum Raubgräber und muss mit Bußen von bis zu 25.000 Euro rechnen. Mit dem Hobby geht also auch Verantwortung einher.
Wie sollen Landwirt und Sondengänger zusammenkommen?
Zunächst sollte klar sein, dass wenn der Landwirt nicht will, muss er keine Erlaubnis erteilen. Auch gilt, dass seine Äcker in der Wachstumszeit allgemein nicht durchlöchert oder betreten werden dürfen.
Dennoch ist es immer der bessere Weg in die Kommunikation zu gehen: Wenn Sondengänger fragen und dabei vielleicht sogar Metallteile und Plastik vom Acker holen, kann das dem Landwirt nur Recht sein.
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