Die Schweizer Regierung hat den Standardvertrag der Branchenorganisation Milch (BO Milch) für allgemeinverbindlich
erklärt. Die am vergangenen Mittwoch (15.11.) beschlossene Neuregelung hat zur Folge, dass alle Käufer und Verkäufer
von Rohmilch - somit auch die Nichtmitglieder der BO Milch - die allgemeinverbindlichen Bestimmungen im Zeitraum vom
1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 einhalten müssen.
Konditionen über Milchmenge und Milchpreis
Laut Standardvertrag der BO Milch sind künftig alle Milchkäufer in der Schweiz dazu verpflichtet, bis zum 20. Tag eines Monats
ihrem Verkäufer die Konditionen über die Menge und den Preis für den kommenden Abnahmemonat mitzuteilen. Zudem sind für alle Milchankäufe und -verkäufe schriftliche Verträge abzuschließen, in denen die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in die Segmente A, B und C unterteilt wird. Die Milchhändler und Milchverwerter müssen die je Segment eingekauften und verkauften Mengen monatlich an die TSM Treuhand GmbH melden.
Transparenz auf dem Milchmarkt soll verbessert werden
Die Regierung zeigte sich davon überzeugt, dass die Allgemeinverbindlichkeit des Standardvertrages der BO Milch eine wichtige Signalwirkung für die Schweizer Milchbranche habe. Künftig seien alle Akteure am Milchmarkt beim Handel mit Rohmilch den gleichen Rahmenbedingungen unterworfen. Zudem leiste der jetzt gewählte Schritt einen wichtigen Beitrag, um die Verbindlichkeit und die Transparenz auf dem Milchmarkt zu verbessern und die Position der Milchverkäufer zu stärken. Die Milchproduzenten hätten vor allem dank der ergänzenden Vorschriften zu den Konditionen über Menge und Preis eine verbindlichere Entscheidungsgrundlage für ihre
Mengenplanung.
Richtpreise für Milch werden festgelegt
Der Richtpreis für A-Milch liegt derzeit bei 68 Rappen/kg (58,6 Cent). Dieser Preis wird gezahlt, wenn die Milch zur Herstellung von Produkten mit einer hohen Wertschöpfung - geschützt oder gestützt - verwendet wird. Im B-Segment werden aktuell 46,5 Rappen/kg (40,1 Cent) gewährt; dies betrifft Milchprodukte mit einer eingeschränkten Wertschöpfung beziehungsweise einem höheren Konkurrenzdruck. Für Milch im C-Segment sind 35,4 Rappen (30,5 Cent) fällig, was für Regulierbeziehungsweise Abräumprodukte ohne Beihilfe gilt.
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