Die Milchbauern und Molkereien haben jetzt mehr Möglichkeiten, die Produktionsmenge zu steuern. Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Regierung einen EU-Beschluss zum Milchmarkt in nationales Recht um. Das Bundeskabinett hat gestern mit ihrer Zustimmung den Weg für die Gesetzesanpassung frei gemacht. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu begrenzen und Absprachen kartellrechtlich zu erleichtern.
Erzeugerorganisationen gestärkt
Das geänderte EU-Recht sieht vor, dass Agrarorganisationen (Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände) und Genossenschaften (Molkereien) im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen können, die die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben.
Schmidt appelliert an alle Marktteilnehmer
Die Marktteilnehmer seien jetzt aufgefordert, dies Instrumente zur Mengensteuerung auch zu nutzen. "Mein Ziel ist, die Position der Bauern und Molkereien in der Wertschöpfungskette zu stärken. Ich möchte, dass die Produzenten mit dem Einzelhandel zukünftig auf Augenhöhe verhandeln können. Zur Verbesserung der Ertragssituation der Landwirte tragen alle Verantwortung, auch wir Verbraucher", erklärte Bundesminister Christian Schmidt am Mittwoch.
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