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Agrarmarktstrukturgesetz

Milchmengen-Absprache: Regierung schafft rechtliche Grundlage

am Donnerstag, 21.04.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Das Bundeskabinett hat gestern einer Änderung des Agrarmarktstrukturgesetz als Maßnahme gegen die Milchpreiskrise zugestimmt. Damit sollen zeitlich begrenzte Mengenabsprachen zwischen Erzeugern und Molkereien möglich werden.

Die Milchbauern und Molkereien haben jetzt mehr Möglichkeiten, die Produktionsmenge zu steuern. Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Regierung einen EU-Beschluss zum Milchmarkt in nationales Recht um. Das Bundeskabinett hat gestern mit ihrer Zustimmung den Weg für die Gesetzesanpassung frei gemacht. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu begrenzen und Absprachen kartellrechtlich zu erleichtern.

Erzeugerorganisationen gestärkt

Das geänderte EU-Recht sieht vor, dass Agrarorganisationen (Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände) und Genossenschaften (Molkereien) im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen können, die die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben.

Hier finden Sie alle deutschen Agrarmarktorganisationen.

Schmidt appelliert an alle Marktteilnehmer

Die Marktteilnehmer seien jetzt aufgefordert, dies Instrumente zur Mengensteuerung auch zu nutzen. "Mein Ziel ist, die Position der Bauern und Molkereien in der Wertschöpfungskette zu stärken. Ich möchte, dass die Produzenten mit dem Einzelhandel zukünftig auf Augenhöhe verhandeln können. Zur Verbesserung der Ertragssituation der Landwirte tragen alle Verantwortung, auch wir Verbraucher", erklärte Bundesminister Christian Schmidt am Mittwoch.

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