Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, ist gegen Ausnahmen: "Wir brauchen ein transparentes System mit möglichst wenig Ausnahmen, vor allem sollte es keine branchenspezifischen Ausnahmen geben." Denn differenzierte Mindestlöhne eröffnen zusätzliche Schlupflöcher, um diese zu umgehen, warnte er. Gleichwohl gebe es jedoch Bereiche, in denen Ausnahmeregelungen sinnvoll sein können, wie zum Beispiel für Jugendliche.
Grundsätzlich skeptisch, was die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne angeht, äußerte sich Dieter Dewes von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft. Schon jetzt würde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 300.000 Befragungen und 30.000 Geschäftsprüfungen jährlich durchführen, der zu erwartende Mehraufwand durch das Mindestlohngesetz sei nur mit rund 2.500 zusätzlichen Personalstellen zu erfüllen, rechnete Dewes vor.
Karl-Sebastian Schulte vom Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisierte den Gesetzentwurf als "Schwächung der Tarifautonomie", der gewachsene regionale Tarifstrukturen zerstöre. Die künftige Anpassung des Mindestlohns dürfe auf keinen Fall jährlich erfolgen, da Tarifverträge auch heute schon eine wesentlich längere Laufzeit hätten, so Schulten.
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