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Recht

Mindestlohn: Landwirte müssen keine Arbeitszeiten aufschreiben

am Freitag, 28.10.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Das Oberlandesgericht Hamm bringt für Landwirte einen deutlichen Büroratieabbau beim Mindestlohn. Arbeitsministerin Nahles muss nun das Urteil umsetzen, fordert der Berufsstand.

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestentgelt-Tarifvertrages für Landwirtschaft und Gartenbau, der 2014 verabschiedet wurde, begründet nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer in diesem Bereich. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun in letzter Instanz entschieden.

"Endlich werden unsere Betriebe von diesem unerträglichen bürokratischen Monster erlöst", kommentiert der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz. Seit dem vergangenen Jahr seien alleine in den rheinischen Obst- und Gemüsebaubetrieben tausende unnötige Arbeitsstunden geleistet worden, um die Aufzeichnungspflicht zu erfüllen.

Ein Hauptkritikpunkt: Die Regelung entfällt mit dem Übergang in den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes ab 2018 ohnehin. Deshalb hält der Berufsstand die Regelung für unsinnig. Bisher blieb der Widerstand jedoch ohne Erfolg. Nun hat ein Gericht die Bedenken bestätigt. Erst jetzt, am Ende der zweiten vollen Obst- und Gemüsesaison nach der Einführung der Aufzeichnungspflicht, sei diese zusätzliche Last endgültig gekippt worden.

Nahles muss Gesetz ändern

Nagelschmitz forderte eine umgehende Umsetzung des Gerichtsurteiles durch die Politik. "Arbeitsministerin Nahles muss jetzt ganz schnell handeln, damit weiterer Schaden von den Betrieben abgewendet wird. Denn einzig und alleine die Betriebe tragen die Kosten für die jetzt als ohne Rechtsgrundlage eingestufte Aufzeichnungspflicht", fordert der Präsident.

Nach dem Mindestlohngesetz seien nur für geringfügig Beschäftigte Aufzeichnungen von Arbeitsbeginn, -ende und –dauer vorgeschrieben. "Dies würde unsere Mitgliedsbetriebe in ihrem Verwaltungsaufwand deutlich entlasten", resümierte Nagelschmitz.

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