
Das sind die Regeln, trotz Übergangszeit
- Das tarifliche Mindestentgelt darf nicht unterschritten werden.
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens nach sieben Tagen aufzuzeichnen.
- Nach dem Mindestlohngesetz muss die Arbeitszeit nur für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte aufgezeichnet werden.
- Die Löhne sind zum vereinbarten Termin, spätestens am Ende des Folgemonats zu zahlen.