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Gewässerschutz und Landwirtschaft

Nährstoffbelastung der Ems: Umwelthilfe verklagt Niedersachsen und NRW

Die Ems bei Lingen in Niedersachsen
am Montag, 13.02.2023 - 13:36 (1 Kommentar)

Es ist bereits die zweite Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für das Recht auf sauberes Wasser gegen NRW und Niedersachsen. Die DUH erwartet die Verhandlungen noch in diesem Jahr.

Wegen der schlechten Qualität der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet hat die Deutsche Umwelthilfe beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Klage gegen die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingereicht. 

Der ökologische Zustand der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet sei alarmierend, stellt die DUH fest. 95 Prozent der Oberflächengewässer verfehlten den mit der Wasserrahmen-Richtlinie vorgeschriebenen guten ökologischen Zustand.

Einer der Hauptgründe dafür ist nach Darstellung der Umwelthilfe die Belastung durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft. „Im Ems-Gebiet herrscht ein katastrophaler Nährstoffüberschuss“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. 

Umwelthilfe fordert Reduzierung der Tierzahlen

Die Umwelthilfe erhebt mit ihrer Klage gegen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Reihe von Forderungen, die alle von der Landwirtschaft zu erfüllen wären:

  • eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen
  • eine flächengebundene Tierhaltung
  • eine bedarfsgerechte Düngung und
  • mehr Raum für Gewässer mit grünen Auwiesen statt Ackerflächen.

Müller-Kraenner erklärte, „vom Land Niedersachsen, das in seiner neuen Landesdüngeverordnung im November 2022 als einziges Land die roten, nitratsensiblen Gebiete trotz der angekündigten Strafzahlungen seitens der EU-Kommission von 24 Prozent auf 21 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche verkleinert hat, fordern wir eine kritische Überprüfung dieser neuen Gebietskulisse und eine ordnungsgemäße, ambitionierte Neuausweisung“.

Renommierte Kanzlei vertritt die Umwelthilfe

Der Umwelthilfe-Verband hatte bereits 2018 das Recht auf sauberes Wasser eingeklagt, allerdings bei der Bundesregierung. Ein Jahr danach klagte die DUH gegen die NRW und Niedersachsen. Für diese Klage gegen die beiden Bundesländer erwartet die Umwelthilfe in diesem Jahr die Verhandlung.

In der Zwischenzeit haben die Bundesländer zwar neue Landesdüngeverordnungen erlassen. Die sogenannten roten Gebiete, in denen die Düngung eingeschränkt werden muss, wurden überprüft und neu ausgewiesen. Diese Maßnahmen werden nach Einschätzung der DUH aber nicht ausreichen, um gesunde Gewässer sicherzustellen. Daher legt die Organisation nun eine weitere Klage nach.

Die Umwelthilfe wird in ihrer Klagen gegen NRW und Niedersachsen von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger vertreten. Diese Kanzlei war juristisch auch an den Urteilen zu den Diesel-Fahrverboten und zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Klimaschutzgesetz des Bundes beteiligt.

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