Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Recht

Neu: Versicherung gegen Schäden an Tierbeständen

am Freitag, 18.02.2011 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Wiesbaden - Als erster Versicherer der Branche bietet R+V jetzt in der Ertragsschadenversicherung den Baustein "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe" an.

Seit Wochen gibt es für Schweinemäster Walter M. kein anderes Thema mehr: Dioxin im Futtermittel. Er hatte Glück – seine Futtermittel-Lieferungen waren nicht verseucht. Aber was bedeutet das für die Zukunft? Kann er seinen Betrieb irgendwie schützen? Er kann – zumindest vor den finanziellen Folgen einer solchen Tragödie.
 
R+V/VTV hat schnell reagiert und bietet den Kunden jetzt die Option an, in ihre Ertragsschadenversicherung den Baustein "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe" einzuschließen - als erster Versicherer in der Branche. Damit kann sich Schweinehalter M. ab März 2011 gegen Dioxin, aber auch gegen andere Schadstoffe wie PCB (krebsauslösende chemische Chlorverbindungen), Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) oder Metalle (z.B. Blei, Cadmium) versichern.

Kein Haftpflichtschutz bei rein vorsorglicher Sperrung des Betriebes

Warum ist das so wichtig? Der aktuelle Dioxin-Skandal hat gezeigt, dass die Haftpflichtversicherungen der Futtermittelhersteller nur dann haften müssen, wenn die Tiere durch die Futteraufnahme so stark belastet sind, dass die Grenzwerte überschritten werden und zur Nahrungsmittelherstellung nicht mehr geeignet sind (Sachschaden). Sperrt die Veterinärbehörde den landwirtschaftlichen Betrieb hingegen "nur" vorsorglich, entsteht kein reeller Sachschaden - folglich ist der durch die "Verdachtssperre" entstandene Betriebsunterbrechungsschaden des Landwirts nicht über die Haftpflichtversicherung des Futtermittelherstellers versichert.

Bei Dioxin in Futtermittel bisher keine Leistungen aus Versicherung

Schweinemäster M. weiß seine Tiere dank seiner bisherigen R+V/VTV- Ertragsschadenversicherung zwar optimal gegen Schäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen, durch übertragbare Tierkrankheiten und durch Unfälle abgesichert, doch Dioxin in Futtermittel – das war bisher nicht Teil der Absicherung. Viele seiner Kollegen aus der Schweinemast mussten das in den vergangenen Monaten erfahren - die Sperrung ihrer Betriebe bedeutete für einige das finanzielle Aus. Denn auch die Tierseuchenkasse leistet nicht, wenn aufgrund einer Dioxinverseuchung der Tierbestand getötet werden muss. Die Bedrohung durch Dioxin - sie muss den Rinder-, Schweine- und Geflügelbetrieben dank des neuen Bausteins in der R+V/VTV- Ertragsschadenversicherung zukünftig keine schlaflosen Nächte mehr bereiten. (pd)

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...