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Recht

Neue Energieleitungen: Entschädigung reicht nicht

am Donnerstag, 24.02.2011 - 08:41 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Weil die bisher übliche, einmalige Entschädigung beim Ausbau von Energieleitungsnetzen die künftigen Nutzungseinschränkungen nicht deckt, sollen die Entschädigungsgrundsätze auf den Prüfstand.

In einem vom Deutschen Bauernverband (DBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände veranstalteten Fachgespräch erörterten mehr als 150 Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und Unternehmen sowie Landwirte und Grundeigentümer die Notwendigkeit einer Überprüfung der Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen.
DBV-Generalsekretär Helmut Born hob hervor, dass die jahrzehntelang geltende Praxis, Eigentümer bei der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke für die Errichtung und die Betreibung von Energieleitungstrassen lediglich einmalig auf der Basis von zehn bis 20 Prozent des Grundstückswertes zu entschädigen, nicht mehr als sachgerecht angesehen werden könne.

Rechtsgutachten: Neubestimmung durchaus möglich

Auf der Grundlage seines Rechtsgutachtens verdeutlichte Prof. Dr. Bernd Holznagel von der Universität Münster, dass der Gesetzgeber durchaus die Möglichkeit habe, Entschädigungsgrundsätze unter Beachtung gewandelter Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten im Zuge des Abwägungsprozesses neu zu bestimmen. Obwohl die Netzbetreiberunternehmen weiterhin in der Regel Allgemeininteressen umsetzen, sind sie durchgehend privatrechtlich organisiert und zunehmend gewinnorientiert. Andererseits deckt die einmalige Entschädigung in keiner Weise künftige Nutzungseinschränkungen durch die Leitungstrassen sowie die Minderung von Entwicklungsmöglichkeiten für die Gründstückseigentümer ab.

Netzausbau bedarf Akzeptanz der Eigentümer

Verständlicherweise wird dies von den Vertretern der Energiewirtschaft und der Netzbetreiberunternehmen anders gesehen. Es konnte jedoch, so der DBV, der Einwand nicht entkräftet werden, dass die Entschädigungssummen gegenüber den Grundstückseigentümern nur einen verschwindend geringen Bruchteil der künftigen Netzausbaukosten ausmachen. Die Vertreter der betroffenen Landwirte und Grundstückseigentümer waren sich im Ergebnis einig, gegenüber der Politik nachhaltig Handlungsbedarf einzufordern.
Die jahrzehntelange Entschädigungspraxis bedürfe einer grundsätzlichen Überprüfung und unter Beachtung der veränderten Bedingungen sollten neue Entschädigungsansätze vom Gesetzgeber entwickelt werden. Der unstrittig erforderliche umfangreiche Netzausbau in den nächsten Jahren bedarf auch der Akzeptanz der Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, fordert der DBV.

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