Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, müssen Berufskraftfahrer ab dem 10. September 2014 eine gesetzliche Qualifikationsverpflichtung erbringen. Die Pflicht zur Weiterbildung gilt grundsätzlich für das Fahren aller Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und mit der Führerscheinklasse C1 / C1E oder C / CE. Die 35 Stunden umfassende Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen.
Land- und Forstwirte sowie Winzer sind in aller Regel von den Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ausgenommen. Die Befreiung gilt zum Beispiel auch für den Rübentransport nach der Ernte, wenn sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
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