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Recht

Neue Vorschriften für Güllebehälter nicht verhältnismäßig

am Mittwoch, 18.05.2011 - 13:28 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Umweltministerium plant, die baulichen Anforderungen für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften zu verschärfen. Das sorgt für Unmut.

Das Bundesumweltministerium plant eine bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), die verschärfte bauliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) enthält. Diese Vorschläge lassen jede Verhältnismäßigkeit vermissen und gehen weit über geltendes Recht in den Bundesländern hinaus, kritisiert das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes, denn: "Güllebehälter sind keine Chemieanlagen".

Betriebe erfüllen bereits jetzt sehr hohe Anforderungen

Schon heute müssen Betriebe, die neue Güllebehälter bauen, sehr hohe Anforderungen erfüllen. Die neuen Vorschläge belasten die Betriebe jedoch über Gebühr ohne erkennbaren Mehrwert für die Umwelt. Dazu gehörte vor allem die Verpflichtung, jeden Behälter mit einer Leckageerkennung auszurüsten und die doppelwandige Ausgestaltung von unterirdischen Güllebehältern.
 
Besonders problematisch sei auch der fehlende Bestandsschutz. Die im Entwurf vorgesehene Nachrüstungspflicht von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sei praktisch und wirtschaftlich gar nicht möglich und müsste unweigerlich zur Stilllegung von Anlagen führen, so das Fazit.
 

Nur drei Prozent der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen von Landwirtschaft verursacht

Der DBV kritisiert deutlich, dass das BMU durch den Verordnungsvorschlag den gesetzgeberischen Willen des Bundestages aushebelt. Dieser hatte nämlich noch in der erst 2010 in Kraft getretenen Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes die Privilegierung von JGS-Anlage ausdrücklich bestätigt. Im Verhältnis aller Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen würden Vorfälle mit Jauche, Gülle und Silagesickersäfte (JGS) keine nennenswerte Rolle spielen. Trotz der über 200.000 tierhaltenden Betriebe mit mehreren 100.000 Güllebehältern sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht einmal drei Prozent der äußerst seltenen Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen auf eine landwirtschaftliche Herkunft zurückzuführen. 

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