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Neuer Betriebsleiter nach Hofübergabe: Was ist mit den Pachtflächen?

Im Zuge einer Hofübergabe tritt anstelle des alten Betriebsinhabers oft ein neuer Pächter oder Verpächter auf den Plan. Was dann beachtet werden muss, erklärt Ecovis-Rechtsanwältin Katharina Comanns.
am Samstag, 26.08.2023 - 05:45 (Jetzt kommentieren)

Mit einem neuen Betriebsleiter können sich bestehende Pachtverhältnisse ändern. Wie bei einer Hofübergabe vorzugehen ist, wenn ein Betrieb gepachtete Flächen bewirtschaftet oder selbst Land verpachtet, erklärt das Beratungsunternehmen Ecovis.

Bei vorweggenommener Erbfolge wird der Übernehmer anstelle des bisherigen Betriebsinhabers automatisch zum Pächter der zugepachteten Flächen. Kündigung und Neuabschluss des Pachtvertrags sind laut Ecovis-Rechtsanwältin Katharina Comanns nicht notwendig.
Der Verpächter muss allerdings unverzüglich über die Übergabe informiert werden. Darum muss sich der Übernehmer kümmern.
Wenn der Hofübergeber selbst Flächen verpachtet, sieht das Gesetz umgekehrt einen Verpächterwechsel vor. Der neue Betriebsinhaber wird dann grundsätzlich zum Verpächter. Für ihn gelten dann alle aktuellen und künftigen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem geltenden Pachtvertrag – allerdings nur, wenn im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Übernehmer sollten daran denken, dass viele Pachtverträge Klauseln beziehungsweise abweichende Regelungen enthalten.

Im Hofübergabevertrag an Regelungen zur Pacht denken

Comanns empfiehlt deshalb, sowohl als Pächter als auch als Verpächter auf Regelungen für die Pachtflächen im Hofübergabevertrag zu achten. Dazu zählen zum Beispiel ein Stichtag, ab dem Ansprüche aus dem Pachtverhältnis abgetreten werden oder Regelungen zur Haftung.
Nicht vergessen werden sollten außerdem die Meldepflichten über den Betriebsübergang beim zuständigen Landwirtschaftsamt sowie bei der SVLFG. Eine versäumte Meldepflicht gegenüber dem Landwirtschaftsamt kann Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge haben, warnt Comanns.

Kündigung des Pachtvertrags kann auch gerechtfertigt sein

Kommt es im Zuge der Hofübergabe zu einer Kündigung des Pachtvertrags, weil der Verpächter seine Flächen nicht dem neuen Betriebsinhaber überlassen will, muss genau hingeschaut werden. Die Rechtsanwältin erläutert, dass eine Kündigung erfolgen kann, wenn die ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch den Nachfolger nicht gewährleistet ist.
Dazu muss der Verpächter lediglich darlegen, dass die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht zu erwarten ist – zum Beispiel wegen fehlender Ausbildung, Qualifikation oder Bonität. Er muss nicht warten, bis eine Vernachlässigung des Hofs festzustellen und somit die nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung konkret nachweisbar ist.
Darüber hinaus sollte dem bisherigen Betriebsinhaber klar sein, dass er auch nach der Übergabe gesamtschuldnerisch für die Ansprüche haftet, die aus dem bisherigen Pachtverhältnis bis zum Übertragungszeitpunkt entstanden sind. Der Nachfolger haftet aber ebenfalls für Verbindlichkeiten, die bis zu seinem Eintritt bereits entstanden sind. Dafür steht ihm ein Ausgleichsanspruch gegen den Übergeber zu.

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