
Das aktuelle Tiergesundheitsgesetz enthalte eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung.
So werde zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen müsse, erläutert das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Das seien neben den Amtsveterinären künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.
Zudem werde für Tierhalter ein rechtlicher Rahmen geschaffen, vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen. Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermögliche künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die Untersuchung repräsentativer Proben könnten damit Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem könnten die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das seien Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden können.
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Friedrich-Loeffler-Institut erhält zusätzliche Aufgaben
Im Rahmen der Prävention solle zukünftig das Friedrich Loeffler-Institut die weltweite Tierseuchensituation beobachten und frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel die drohende Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem solle am Friedrich Loeffler-Institut eine "Ständige Impfkommission Veterinärmedizin" etabliert werden, die mit Blick auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten solle.
Tierexporte erfordern einheitliche Seuchenbekämpfungskonzepte
Die grundlegende Überarbeitung und Neukonzeption des Gesetzes sei auch im Hinblick auf die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts innerhalb der EU erforderlich geworden, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf die Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abziele. Der Handel mit Tieren, Teilen von Tieren oder Erzeugnissen daraus innerhalb der EU und mit Drittstaaten steige stetig. Da mit den Tieren und den Produkten Tierseuchenerreger verbreitet werden können, wachse die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung gegen Tierseuchen gleichermaßen. Sie diene dem Schutz der Tiere, mittelbar auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und trage nicht zuletzt zur Erhaltung teilweise erheblicher wirtschaftlicher Werte bei.
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