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Recht

Niedersachsen: Grünland-Umbruchverbot wieder aufgehoben

am Montag, 22.12.2014 - 11:41 (Jetzt kommentieren)

Landwirte in Niedersachsen dürfen Dauergrünland jetzt doch umbrechen. Noch am Dienstag hatte es geheißen, dass der Umbruch von Grünland verboten bleibt. Am Mittwoch trat das Gegenteil ein.

Noch am Dienstag ging man in Niedersachsen davon aus, dass der Umbruch von Dauergrünland - trotz unterschrittenber Quote - verboten bleibt. Ganz anders die Lage am Tag darauf: Der Umbruch von Grünland wird wieder möglich.
 
Wie die Land & Forst berichtet, hatte Landwirtschaftsminister Christian Meyer am Mittwoch den Landtag darüber informiert, dass die Quote von fünf Prozent des umgebrochenen Grünlands unterschritten worden ist. Dadurch entfällt das Umbruchverbot.
 
Gültig wird die Aufhebung aber erst, wenn sie im Niedersächsischen Ministerialblatt mitgeteilt wurde. Das sollte nach Auskunft der dafür zuständigen Staatskanzlei am vergangenen Freitag der Fall sein. 

Schadenersatz Grund für die Kehrtwende?

Noch am Dienstag hatte die Behörde darüber informiert, dass diese Veröffentlichung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen könne, da die letzte Ausgabe 2014 ohne die Mitteilung bereits abschließend bearbeitet sei.
Was der Auslöser für die erneute Wende war, war aus dem Landwirtschaftsministerium am Mittwoch nicht zu erfahren. Wie die Land & Forst berichtet, könnte aber eine Anfrage aus der CDU-Fraktion des Landtages ausschlaggebend gewesen sein. Darin wollen drei Abgeordnete wissen, welche rechtlichen Folgen eine verzögerte Veröffentlichung im Mitteilungsblatt hätte.
 
Juristen hatten schon im Vorfeld darauf hingewiesen, dass das Land eine Veröffentlichungspflicht habe und mit Schadenersatzforderungen rechnen müsse, sollte diese nicht erfüllt werden.
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