Alte Wasserrechte und alte Befugnisse, die bis zu diesem Datum nicht zur Eintragung angemeldet wurden, erlöschen spätestens am 1. März 2020, teilt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband mit.
Das Wasserbuch ist ein öffentliches digitales Verzeichnis, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Gewässern gibt. Hierzu zählen auch wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen - etwa für das Entnehmen, Ableiten, Aufstauen oder Absenken von oberirdischen Gewässern sowie für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser.
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