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Recht

Jetzt noch alte Wasserrechte sichern

am Mittwoch, 20.02.2013 - 06:19 (Jetzt kommentieren)

Münster - Noch bis zum 1. März läuft die Frist, um alte Wasserrechte, die bisher nicht im Wasserbuch eingetragen sind, geltend zu machen.

gericht
Alte Wasserrechte und alte Befugnisse, die bis zu diesem Datum nicht zur Eintragung angemeldet wurden, erlöschen spätestens am 1. März 2020, teilt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband mit.
 
Das Wasserbuch ist ein öffentliches digitales Verzeichnis, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Gewässern gibt. Hierzu zählen auch wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen - etwa für das Entnehmen, Ableiten, Aufstauen oder Absenken von oberirdischen Gewässern sowie für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser.

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